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Steuerersparnis

Sponsoring: Der Umgang mit dem Finanzamt

Sponsoring ist keine Spende, sondern eine Werbemaßnahme. Wer also sponsort, der sollte sich auf keinen Fall verstecken.

Sponsoring ist keine Spende, sondern eine Werbemaßnahme. Wer also eine gemeinnützige Organisation, einen Menschen oder eine Veranstaltung sponsert - selbst wenn das in erster Linie aus Privatinteresse geschieht -, der sollte sich auf keinen Fall verstecken. Denn das Unternehmen, das sein finanzielles Engagement fürs Gemeinwohl laut verkündet, verschafft sich nicht nur einen guten Ruf, sondern spart auch erheblich Steuern.

"Betriebsausgabe" heißt das Zauberwort für Unternehmer, die durch Sponsoring Steuern sparen wollen. Darunter fällt es aber nur, wenn es vom Finanzamt als Werbemaßnahme und nicht als Spende eingestuft wird. Wenn Sponsoren also ihr Engagement - im Gegensatz zu Spendern - als Betriebsausgabe absetzen, so sparen sie nicht nur die Einkommensteuer, sondern auch die Gewerbesteuer. GmbHs können ihre Sponsorengelder zudem von der Körperschaftsteuer absetzen. Ein weiteres Argument gegen die Spende: Werbeausgaben können in beliebiger Höhe abgesetzt werden.

Allerdings müssen die Formalitäten stimmen, wenn das Finanzamt das Sponsoring als Werbemaßnahme einstufen soll. Und dafür braucht es einerseits den Nachweis, daß das Sponsoring-Engagement ausreichend öffentlich gemacht worden ist, andererseits muß ein präziser Sponsoring-Vertrag vorliegen.

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