Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Insolvenz als Rettung?

Starker Auftritt vorm Insolvenzgericht

Die Insolvenz als Rettung für den Betrieb? Vieles hängt dabei von den zuständigen Gerichten und Insolvenzverwaltern ab. Doch die sind nicht immer kompetent und willig. So setzen Sie sich mit Ihren Plänen dennoch durch.

Betriebe in der Insolvenz müssen nicht zwangsläufig verkauft oder zerschlagen werden. Eine Alternative bietet das sogenannte Insolvenzplanverfahren: Lassen sich die Gläubiger in diesem Verfahren von einem Sanierungskonzept überzeugen, so hat der Unternehmer gute Chancen, seinen Betrieb fortzuführen.

Das sieht zumindest das Gesetz vor. Doch nicht jeder Unternehmer hat Glück mit dem Insolvenzrichter. Nach Angaben des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) in Bonn liegt der Anteil der Planverfahren insolventer Betriebe im Promillebereich. Das IfM führt die geringe Quote unter anderem auf den geringen Bekanntheitsgrad des Verfahrens zurück - auch bei den zuständigen Gerichten. Erschwerend käme hinzu, dass vielen Insolvenzverwaltern das betriebswirtschaftliche Know-how für eine Sanierung fehle.

Eigener Antrag hat Vorfahrt

Wer seine Chancen auf ein Planverfahren verbessern will, sollte daher selbst aktiv werden, rät Kai Henning vom Deutschen Anwaltsverein. "Wenn ein Unternehmer ein Insolvenzplanverfahren beantragt, kann das Gericht nur aus formalen Gründen ablehnen", berichtet der Fachanwalt für Insolvenzrecht aus Dortmund. Daher sei es wichtig, bei der Erstellung eines Sanierungskonzepts kompetenten Rat einzuholen. Stimmt das Gericht erst zu, könne auch der Insolvenzverwalter das Verfahren nicht blockieren. "Die Entscheidung, ob der Sanierungsplan umgesetzt wird, steht dann alleine der Gläubigerversammlung zu."

Zur Not Antrag nachreichen

Auch wenn es etwas Zeit kostet, den Sanierungsplan zu erstellen, sollten zahlungsunfähige Unternehmer nicht mit dem Insolvenzantrag warten. "Es genügt, wenn man beim Insolvenzantrag ankündigt, einen Antrag auf ein Insolvenzplanverfahren nachzureichen", berichtet Henning. Sogar in laufenden Insolvenzverfahren sei das noch möglich. "Manche Verfahren dümpeln lange vor sich hin, da kann das Planverfahren eine Möglichkeit bieten, wieder Schwung in die Sache zu bringen."

Auch sonst können Betroffene einiges tun, um ihre Chancen zu verbesser:

Frühzeitig handeln: Einen Insolvenzantrag kann bereits stellen, wer die Zahlungsunfähigkeit absehen kann. Je größer die Außenstände werden, desto schwerer lassen sich Gläubiger von einer Sanierung überzeugen.

Sanierungsplan erstellen: Im Idealfall reicht der Unternehmer den Antrag auf Insolvenzplanverfahren samt Sanierungskonzept zusammen mit dem Insolvenzantrag ein. Das Konzept muss den aktuellen Stand darstellen und Wege aufzeigen, wie die Forderungen der Gläubiger zumindest teilweise befriedigt werden. Dabei dürfen die Gläubiger nicht schlechter gestellt werden als im regulären Insolvenzverfahren.

Transparenz schaffen: Wer seine Reputation behalten will, sollte von Anfang an mit offenen Karten spielen.

Vorsicht, Eigenverwaltung: Der Gesetzgeber sieht zwar die Möglichkeit vor, einen Betrieb in der Eigenverwaltung durch einen Insolvenzplan zu führen. Das sei in der Regel jedoch mit hohen Kosten verbunden, da das Unternehmen für diese Phase einen Insolvenzexperten in die Geschäftsführung aufnehmen müsste. Die Alternative: Während des Verfahrens trifft der Insolvenzverwalter die Entscheidungen. "Mit dem muss sich der Unternehmer in dieser Zeit einigen."

(jw)

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Vorsicht: Wenn Unternehmen ihre Belegschaft nicht mehr bezahlen, ist das ein großes Warnsignal für eine bevorstehende Insolvenz.

Unternehmensfinanzierung

Geschäftspartner pleite? 10 Warnzeichen für eine Insolvenz

Ist Ihr Kunde insolvent, kann das für Ihren Betrieb gefährlich werden. Das sind typische Warnzeichen für eine Insolvenz und so können Sie sich schützen.

    • Unternehmensfinanzierung
Mitarbeitergespräche trauen Sie sich nicht zu? Nur Mut – Gesprächsführung kann man lernen!

Personalführung

5 falsche Vorurteile gegen Mitarbeitergespräche

Keine Zeit, keine Ahnung, nicht zuständig – unsere Expertin trifft in Handwerksbetrieben immer wieder auf die gleichen Vorbehalte gegen Mitarbeitergespräche. Stichhaltig sind sie alle nicht.

    • Personal, Personalführung

Politik und Gesellschaft

Insolvenzen im Februar: Zahl steigt zweistellig

Im April ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen gesunken. Doch vergleicht man den Februar 2023 mit dem Vorjahresmonat, ergibt sich ein anderes Bild.

    • Politik und Gesellschaft, Unternehmensfinanzierung
„Wir setzen normalerweise Zahlungsziele von einer Woche“, erzählt Mario Engelhardt.

Unternehmensfinanzierung

Insolvenzen und Zahlungsmoral: „Die Zeiten werden härter“

Mit einem Abschlag-System schützt sich Mario Engelhardt vor Zahlungsausfällen. Das hat den Handwerker dieses Jahr vor dem Schlimmsten bewahrt.

    • Unternehmensfinanzierung, Forderungsmanagement, Strategie