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Insolvenz als Rettung?

Starker Auftritt vorm Insolvenzgericht

Die Insolvenz als Rettung für den Betrieb? Vieles hängt dabei von den zuständigen Gerichten und Insolvenzverwaltern ab. Doch die sind nicht immer kompetent und willig. So setzen Sie sich mit Ihren Plänen dennoch durch.

Betriebe in der Insolvenz müssen nicht zwangsläufig verkauft oder zerschlagen werden. Eine Alternative bietet das sogenannte Insolvenzplanverfahren: Lassen sich die Gläubiger in diesem Verfahren von einem Sanierungskonzept überzeugen, so hat der Unternehmer gute Chancen, seinen Betrieb fortzuführen.

Das sieht zumindest das Gesetz vor. Doch nicht jeder Unternehmer hat Glück mit dem Insolvenzrichter. Nach Angaben des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) in Bonn liegt der Anteil der Planverfahren insolventer Betriebe im Promillebereich. Das IfM führt die geringe Quote unter anderem auf den geringen Bekanntheitsgrad des Verfahrens zurück - auch bei den zuständigen Gerichten. Erschwerend käme hinzu, dass vielen Insolvenzverwaltern das betriebswirtschaftliche Know-how für eine Sanierung fehle.

Eigener Antrag hat Vorfahrt

Wer seine Chancen auf ein Planverfahren verbessern will, sollte daher selbst aktiv werden, rät Kai Henning vom Deutschen Anwaltsverein. "Wenn ein Unternehmer ein Insolvenzplanverfahren beantragt, kann das Gericht nur aus formalen Gründen ablehnen", berichtet der Fachanwalt für Insolvenzrecht aus Dortmund. Daher sei es wichtig, bei der Erstellung eines Sanierungskonzepts kompetenten Rat einzuholen. Stimmt das Gericht erst zu, könne auch der Insolvenzverwalter das Verfahren nicht blockieren. "Die Entscheidung, ob der Sanierungsplan umgesetzt wird, steht dann alleine der Gläubigerversammlung zu."

Zur Not Antrag nachreichen

Auch wenn es etwas Zeit kostet, den Sanierungsplan zu erstellen, sollten zahlungsunfähige Unternehmer nicht mit dem Insolvenzantrag warten. "Es genügt, wenn man beim Insolvenzantrag ankündigt, einen Antrag auf ein Insolvenzplanverfahren nachzureichen", berichtet Henning. Sogar in laufenden Insolvenzverfahren sei das noch möglich. "Manche Verfahren dümpeln lange vor sich hin, da kann das Planverfahren eine Möglichkeit bieten, wieder Schwung in die Sache zu bringen."

Auch sonst können Betroffene einiges tun, um ihre Chancen zu verbesser:

Frühzeitig handeln: Einen Insolvenzantrag kann bereits stellen, wer die Zahlungsunfähigkeit absehen kann. Je größer die Außenstände werden, desto schwerer lassen sich Gläubiger von einer Sanierung überzeugen.

Sanierungsplan erstellen: Im Idealfall reicht der Unternehmer den Antrag auf Insolvenzplanverfahren samt Sanierungskonzept zusammen mit dem Insolvenzantrag ein. Das Konzept muss den aktuellen Stand darstellen und Wege aufzeigen, wie die Forderungen der Gläubiger zumindest teilweise befriedigt werden. Dabei dürfen die Gläubiger nicht schlechter gestellt werden als im regulären Insolvenzverfahren.

Transparenz schaffen: Wer seine Reputation behalten will, sollte von Anfang an mit offenen Karten spielen.

Vorsicht, Eigenverwaltung: Der Gesetzgeber sieht zwar die Möglichkeit vor, einen Betrieb in der Eigenverwaltung durch einen Insolvenzplan zu führen. Das sei in der Regel jedoch mit hohen Kosten verbunden, da das Unternehmen für diese Phase einen Insolvenzexperten in die Geschäftsführung aufnehmen müsste. Die Alternative: Während des Verfahrens trifft der Insolvenzverwalter die Entscheidungen. "Mit dem muss sich der Unternehmer in dieser Zeit einigen."

(jw)

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