Hier die Antworten des VDZI (Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen) auf unsere Presseanfrage zum Thema "Wettbewerbsverzerrung".
Stichwort: versteckte Korruption. Der Zahntechnikermeister Karsten Krone (Name geändert) spricht im handwerk.com-Interview über enorme Zahlungsziele, die Zahnärzte von Zahntechnikermeistern verlangen sollen.
Das sagt der VDZI dazu: „Dieses Thema wurde in den letzten Jahren, insbesondere im Gesundheitsbereich, umfassend diskutiert und durch die Schaffung weitergehender Regelungen zur Sanktionierung entsprechender Verhaltensweisen zu den bereits bestehenden im Sozialrecht konkretisiert. Diese Entwicklung findet durch das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen im Strafrecht, welches sich zurzeit im Gesetzgebungsprozess befindet, ihren Höhepunkt.
Der VDZI hat bereits im Jahre 2013 eine umfassende Informationsbroschüre herausgegeben, die aufzeigt, wie im Rahmen des geltenden Rechts die regelkonforme Zusammenarbeit des gewerblichen Labors mit dem Zahnarzt gewährleistet werden kann und was zu beachten ist. Die Standesorganisationen der Zahnärzte sind inzwischen diesem Beispiel gefolgt. Insgesamt ist eine Sensibilisierung in diesem Bereich bemerkbar, die erwarten lässt, dass mit entsprechenden Problematiken bewusster umgegangen wird.“
Zahntechnikermeister Krone stößt es sauer auf, dass er in seinem "Handeln blockiert“ sei, nach wie vor dürfe er nicht am Patienten arbeiten. Wenn der Zahntechnikermeister den Zahnarzt umginge, würde er seinen Meisterbrief riskieren, sein Labor könnte geschlossen werden. Was unternimmt der VDZI, um die Position der Zahntechnikermeister in der Zusammenarbeit mit Zahnärzten zu verbessern?
Das sagt der VDZI: "Dieser komplexe Themenkreis kann an dieser Stelle schon aus Platzgründen nicht angemessen behandelt werden. Die Ausübung der Zahnheilkunde, unter die nahezu alle Tätigkeiten am Patienten fallen, ist gemäß § 1 Zahnheilkundegesetz (ZHG) dem approbierten Zahnarzt vorbehalten. Das Aufgabenfeld des Zahntechnikers ist die Herstellung von zahntechnischen Produkten. Personen, die gegen die entsprechenden Berufsrechtlichen Regelungen verstoßen, müssen damit rechnen, entsprechend sanktioniert zu werden, wobei das ZHG hierfür eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vorsieht.
Der VDZI setzt sich seit jeher für eine qualitätsorientierte Systempartnerschaft zwischen Zahnarzt und Zahntechniker im Sinne einer Prozess- und Qualitätsoptimierung der zahnärztlichen Behandlungsleistung und der zahntechnischen Herstellungsleistung ein. Zahnarzt und Zahntechniker sind heute sehr spezialisierte Berufe, die ihr Wissen optimal kombinieren sollten. Der VDZI plädiert daher dafür, dass sich bei dieser Zusammenarbeit jede Berufsgruppe auf ihren originären Aufgabenbereich konzentriert. Dies ist für den Zahnarzt die Arbeit am Patienten und für den Zahntechniker die Herstellung der zahntechnischen Produkte. "
Zahntechnikermeister Krone stöhnt über die Konkurrenz, die Industrie fräse mittlerweile massenhaft Kronen und Brücken. Dagegen habe das "normale" Dentallabor keine Chance mehr – und die digitale Entwicklung sei längst noch nicht abgeschlossen.
Was empfiehlt der VDZI dem Handwerksmeister? Wie soll er sich auf die neue Konkurrenz einstellen?
Das sagt der VDZI: "Der Inlandsmarkt für dentale Prothetik stagniert seit vielen Jahren, was auch in der Dentalindustrie zu einem schärferen Wettbewerb und Konsolidierungsdruck auf deren klassischen Produktfeldern geführt hat. Mit der dynamischen Fortentwicklung digitaler Fertigungsmethoden versucht ein Teil der Industrie, sich in der Tat als Hersteller zahntechnischer (Teil-)Leistungen gegenüber dem gewerblichen Labor und auch Zahnärzten zu positionieren und ist damit gegenüber dem Labor gleichzeitig ein möglicher Zulieferer zahntechnischer (Teil-)Leistungen aber auch direkter Konkurrent.
Ob diese Versuche angesichts des nicht abgeschlossenen Innovationszyklus bei den digitalen Fertigungstechnologien am Ende dauerhaft erfolgreich sein werden, darf bezweifelt werden. Der zahntechnische Meisterbetrieb hat die digitalen Technologien längst integriert und kann mit seinem umfassenden Erfahrungswissen und seinem kundennahen Rundum-Service von der schnellen Reparatur bis zur komplexen Implantatprothetik überzeugen. Viele Meisterbetriebe haben die digitalen Technologien auch in zahlreichen Kooperationen untereinander im Einsatz und sind damit absolut konkurrenzfähig. Die Kooperation in diesem Bereich sollte und muss auch in Zukunft von jedem Meisterbetrieb stärker genutzt werden. "
Zahntechnikermeister Karsten Krone war über einen handwerk.com-Artikel aus dem Jahre 2010 gestolpert. Damals hatten wir vermeldet: „GERICHTE STÄRKEN GESUNDHEITSHANDWERKER“.
Jetzt sagt Krone: „Die Wettbewerbsverzerrung hat sich seit 2010 noch verschlimmert.“ Können Sie das bestätigen?
Das sagt der VDZI: "Die in dem Artikel angesprochene Entscheidung des Sozialgerichts Hannover, die Vereinbarungen zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und einzelnen Dentallaboren oder Handelsgesellschaften über die Lieferung von Zahnersatz untersagt, wurde inzwischen durch das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen bestätigt. Das Urteil wird vom VDZI als richtig angesehen und entspricht seiner bisher stets vertretenen Rechtsauffassung.
Es ist allerdings noch die Revision am Bundessozialgericht anhängig. Gegen entsprechende Entwicklungen wurde und wird seitens des VDZI und seiner Mitgliedsinnungen vorgegangen. Soweit sich die Frage nach der Wettbewerbsverzerrung auf rechtswidrige Selektivverträge bezieht, so sind sie in jedem Einzelfall für den Wettbewerb unerträglich, eine Ausbreitung von Selektivverträgen ist – auch dank der von Innungen und VDZI gestützten Klagen – zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch nicht zu beobachten."
(sfk)