Die Bauabzugssteuer wird #8222;problemlos funktionieren", das sagte die Parlamentarische Staatssekretärin Barbara Hendricks (SPD) dem Handelsblatt. Allerdings müssten die knapp 500.000 Baubetriebe in Deutschland rechtzeitig eine Freistellungsbescheinigung beantragen. Hintergrund: Das neue Verfahren wird bereits zum bevorstehenden Jahreswechsel wirksam.
Das Steuerabzugsverfahren soll seriöse Unternehmen vor illegaler Billiglohnkonkurrenz schützen. Kernpunkt der Maßnahme: Ab Januar 2001 müssen Unternehmen, die eine Bauleistung in Auftrag gegeben haben, 15 Prozent der Auftragssumme an das Finanzamt des Bauunternehmens zahlen, das den Auftrag ausführt. Kann das Bauunternehmen dem Auftraggeber eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes vorlegen, entfällt die Bauabzugssteuer.
#8222;Die große Mehrzahl der Betriebe wird die Bescheinigung ohne weitere Prüfung erhalten", zitiert das Handelsblatt Hendricks. Leer würden nur die Unternehmen ausgehen, die ihr Gewerbe nicht angemeldet hätten oder keine Steuererklärung vorlegen könnten. Damit bleibe der tatsächliche Steuerabzug eine Ausnahme.
Ausführliche Informationen zum Thema:
Änderung bei der Besteuerung von Bauleistungen
Steuerabzug #8211; die neuen Spielregeln ab 2002
Belastung oder Wettbewerbsvorteil?