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Schadenersatz

Steuerberater haften nicht immer für falschen Rat

Ein falscher Tipp vom Steuerberater kann teuer werden. Anspruch auf Schadenersatz hat ein Mandant jedoch nur, wenn er beweisen kann, dass er ohne diesen Rat anders gehandelt hätte.

Wer sich von seinem Steuerberater falsch beraten fühlt, hat oft schwer: Er muss nicht nur beweisen, dass der Experte tatsächlich einen Fehler gemacht hat. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) nun entschieden hat, muss der Mandant auch nachweisen, dass er ohne diese Beratung anders gehandelt hätte.

In dem behandelten Fall ging es um den Verkauf eines Betriebsgrundstücks. Der BGH erkannte zwar an, dass der Steuerberater seinen Mandanten falsch beraten hatte. Schadenersatz gab es aber dennoch nicht: Der Mandant habe nicht den Nachweis erbracht, dass sein Grundstück ohne diesen falschen Rat nicht verkauft hätte. Schließlich könne ess auch andere Gründe für den Verkauf gegeben haben, und nicht allein steuerliche Argumente.

Weitere Infos:

Bundesgerichtshof: Urteil vom 5. Februar 2009, Az. IX ZR 6/06 (Urteilstext)

(jw)

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