Mit einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Nutzung des Steuerbonus auf Handwerkerleistungen deutlich erweitert. In dem behandelten Fall wollte der Eigentümer eines Wohnhauses die Kosten einer Dichtigkeitsprüfung der Abwasserleitungen beim Steuerbonus anrechnen.
Der BFH stimmte dem zu: „Die Erhebung des unter Umständen noch mangelfreien Istzustandes, beispielsweise die Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Anlage durch einen Handwerker, kann ebenso Handwerkerleistung i.S. des § 35a Abs. 3 EStG sein wie die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens oder vorbeugende Maßnahmen zur Schadensabwehr.“ (Urteil vom 6. November 2014, Az. VI R 1/13)
(jw)
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Aktuelles Urteil: Die Überprüfung von Anlagen auf Funktionsfähigkeit ist als handwerkliche Leistung steuerlich begünstigt.