Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Steuerbonus für ältere Unternehmer

Steuerbonus für ältere Unternehmer

Wer für seinen Betrieb Veräußerungen plant, muss aufpassen. Überschreitet der Verkauf eine Frist von sechs Monaten, können Gewinne nicht mehr mit dem halben Steuersatz versteuert werden. Dies betrifft Unternehmer ab 55 Jahren.

Wer bereits das 55. Lebensjahr vollendet hat oder im sozialversicherungstechnischen Sinne dauernd berufsunfähig ist, dem steht ein Freibetrag von 100.000 Mark zu. Sollen zudem sämtliche wesentlichen Betriebsgrundlagen des eigenen Betriebs (Maschinenpark, Grundstücke, Lagerhallen) auf einmal veräußert werden, steht Unternehmern auch der halbe Durchschnittssteuersatz für diese außergewöhnlichen Betriebseinnahmen zu. Der Steuersatz beträgt jedoch mindestens 19,9 Prozent.

Hinweis: Wer für das kommende Jahr mit kaum nennenswerte Einnahmen rechnet, sollte die Veräußerung bis 2002 auf die lange Bank schieben. Zumindest theoretisch, denn das ist so nicht erlaubt. Beginnt man schon im alten Jahr mit dem Verkauf der einzelnen Wirtschaftsgüter und signalisiert dem Finanzamt die Veräußerung beziehungsweise die Aufgabe, erwartet der Fiskus, dass dies innerhalb der nächsten sechs Monate über die Bühne geht. Ist das nicht der Fall, ist die Versteuerung des Veräußerungs- beziehungsweise Aufgabegewinns mit dem halben Steuersatz in Gefahr.

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen der uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Steuern-betriebsuebergabe.jpeg

Steuern

Veräußerungsgewinn: Was ist bei der Betriebsübergabe zu versteuern?

Sie wollen Ihren Handwerksbetrieb verkaufen? Wann Sie welche Steuern auf den Veräußerungsgewinn zahlen, hängt von den Übergabekonditionen ab.

    • Steuern
zeit-web.jpeg

Urteil

Überschreitung der Höchstarbeitsgrenze: Kündigung rechtens?

Wegen einem Zweitjob überschreitet ein Mitarbeiter die wöchentlich zulässige Höchstarbeitszeit und erhält dafür die fristlose Kündigung. Zu Recht?

    • Recht
Ob das Finanzamt nach der privaten Nutzung beim Verkauf des Firmenwagens doppelt kassieren darf, muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Steuern

Unfaire Steuerregelung beim Verkauf des Firmenwagens

Der Verkaufserlös für einen überwiegend privat versteuerten Firmenwagen ist vollständig als Betriebseinnahme steuerpflichtig. Dagegen läuft eine Klage.

    • Steuern

Steuern

Betriebsprüfung unter Corona: Wann prüft das Finanzamt?

Während der Corona-Pandemie gibt es weniger Betriebsprüfungen. Dennoch müssen kleinere Betriebe aufpassen, sonst fließt vielleicht der halbe Jahresgewinn in die Nachzahlung.

    • Steuern, Betriebsprüfung