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Steuererleichterungen für den Mittelstand

Steuererleichterungen für den Mittelstand

Erleichterung bei der Umstrukturierung mittelständischer Unternehmen: Firmen können Betriebsteile künftig ohne zeitliche Befristung abstoßen. Werden stille Reserven beim Verkauf von Betriebsteilen aufgedeckt, müssen Personengesellschaften die Erlöse nicht mehr versteuern. Das hat der Finanzausschuss des Bundestages beschlossen.

Erleichterung bei der Umstrukturierung mittelständischer Unternehmen: Personengesellschaften können Betriebsteile im Rahmen von Umstrukturierungen, etwa bei der Realteilung, künftig ohne zeitliche Befristung abstoßen, ohne dabei aufgedeckte stille Reserven versteuern zu müssen. Das hat der Finanzausschuss des Bundestages beschlossen, berichtet das Handelsblatt.

Für Kapitalgesellschaften soll hingegen eine Behaltefrist von sieben Jahren gelten. Das Finanzministerium will dadurch Steuerausfälle möglichst gering halten. Steuerfreiheit für aufgedeckte stille Reserven in Kapitalgesellschaften gibt es nur dann, wenn die Betriebsteile nach der Umstrukturierung sieben Jahre nicht veräußert werden.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung weist darauf hin, dass die Investitionsrücklage, die eine steuerfreie Wiederanlage von Gewinnen ermöglicht, welche beim Verkauf von Beteiligungen erzielt wurden, begrenzt werden soll. Solche Gewinnen könnten nur bis zu einem Betrag von 50.000 Euro innerhalb von zwei Jahren steuerneutral angelegt werden. Allerdings seien die Anlagemöglichkeiten auf bewegliche Wirtschaftsgüter sowie Gebäude und Grundstücke erweitert worden.

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