Steuerfrei verschenken und als Betriebsausgaben absetzen - so sieht der Idealfall aus. Die Grenzen dafür hat der Gesetzgeber allerdings eng gesteckt.
Geschenke bis 10,00 Euro
Ein Präsent mit Netto-Anschaffungskosten von maximal 10,00 Euro können Unternehmen als Betriebsausgaben absetzen. Für den Kunden ist das Präsent steuerfrei.
Geschenke zwischen 10,01 und 35,00 Euro
Für Präsente mit Netto-Anschaffungskosten zwischen 10,01 und 35,00 Euro kann das Unternehmen die Kosten ebenfalls als Betriebsausgaben abziehen. Allerdings muss der Empfänger das Geschenk versteuern. Davon befreit ist er, wenn der Schenker pauschal 30 Prozent Steuern an das Finanzamt abführt.
Geschenke über 35,00 Euro
Die Kosten für solche Geschenke sind nicht als Betriebsausgaben abziehbar. Um die Besteuerung beim Empfänger zu vermeiden, muss der Schenkende pauschal 30Prozent Steuern abführen.
(jw)