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Steuerfreiheit für kleine GmbH-Anteile sichern

Steuerfreiheit für kleine GmbH-Anteile sichern

Wer die Veräußerung seines Klein-Anteils an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung plant, sollte dies bis Ende 2001 über die Bühne bringen. Ab dem 1. Januar nächsten Jahres hält das Finanzamt bei Gewinnen nämlich die Hand auf.

Wer eine Beteiligung an einer GmbH veräußern möchte, muss sich künftig warm anziehen. Das Finanzamt ist nämlich bei Gewinnen dann mit von der Partie, wenn die Beteiligungshöhe am Kapital der GmbH innerhalb der letzten fünf Jahre - gerechnet ab dem Verkaufsdatum - mindestens ein Prozent betrug. So zumindest wurde es im Steuersenkungsgesetz verabschiedet.

Betroffen sind Veräußerungen ab dem 1. Januar 2002. Wer also die Veräußerung eines Klein-Anteils an einer GmbH plant, sollte diese noch bis Ende 2001 - dann steuerfrei - abstoßen. Soll die Veräußerung erst im Jahr 2002 stattfinden, ist eine interessante Alternative denkbar. Der Gesellschafter bringt seinen GmbH-Anteil in ein Einzelunternehmen oder eine gewerblich geprägte GmbH amp; Co. KG ein. Der Clou dabei: Die Einbringung erfolgt zum aktuellen Wert. Veräußert die GmbH amp; Co. KG nach einem Jahr (Haltefrist) den Anteil, fallen keine Steuern an. Vom Verkaufserlös, der nach dem sog. Halbeinkünfteverfahren nur zur Hälfte versteuert werden muss, kann die Gesellschaft 50% des Buchwerts abziehen. Ein Nullsummenspiel also. Die Einschaltung eines Steuerberaters ist unbedingt zu empfehlen.

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