Abgabertermin für alle Steuererklärungen 2004, von der Einkommen- über die Gewerbe- bis zur Umsatzsteuererklärung, ist der 31. Mai. Ausnahmen gelten für Steuerzahler, die von einem Steuerberater unterstützt werden: Sie sollen Erklärungen bis spätestens 30. September abgeben. Auf Antrag des Steuerberaters ist eine Fristverlängerung bis zum 28. Februar möglich. Die Abgabetermine gelten nicht für Umsatzsteuererklärungen, wenn die unternehmerische Tätigkeit am 31. Dezember 2004 endete.
Tipp: Unternehmer, die eine Ansparabschreibung nach § Paragraf 7g EStG in Anspruch genommen haben, sollten eine Steuerschätzung nach Ablauf der Frist vermeiden, da das Finanzamt dann zwingend die Ansparabschreibung auflöst. Sie sollten eine Fristverlängerung schriftlich und mit Bitte um Bestätigung beantragen.