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Gerichts-Verfügung

Steuerlicher Vorstoß

Auch die Beratungskosten für die Investitionszulage sind abzugsfähig - zumindest in Kiel ...

Die Oberfinanzdirektion (OFD) Kiel wagte einen für Unternehmer durchaus steuerlich vorteilhaften Vorstoß. Wer bisher nämlich in den Genuss einer Investitionszulage für Anschaffungen in den neuen Bundesländern kam, konnte diese steuerfrei einstreichen. Daran hat sich nichts geändert. Neu hingegen ist, dass die bisher im Zusammenhang mit der Investitionszulage angefallenen Beratungskosten nun als Betriebsausgabe abziehbar sind (bisher nach § 3c EStG verboten).

Die Begründung der Kieler Beamten: Die Beratungskosten sind betrieblich veranlasst - nur das zählt. Dass in puncto steuerfreier Investitionszulage beraten wurde, spielt hierbei keine Rolle.

Tipp: Wurde Ihnen in den letzten Jahren eine Investitionszulage gewährt, prüfen Sie nach, ob Ihr Steuerberater die Beratungskosten in diesem Zusammenhang gewinnmindernd verbucht hat. Wenn nicht, weisen Sie ihn auf die Verfügung der OFD Kiel hin (Verfügung vom 6.7.1999 - S 2144 A - St 113). Einziger Wermutstropfen: Was die Kieler Oberfinanzdirektion beschließt, braucht andere Oberfinanzdirektionen nicht zu kümmern. Eine ablehnende Haltung müsste nun vom Finanzamt jedoch besonders gut erläutert werden.

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