Die Entscheidung, sich selbständig zu machen, wird in der Regel nicht von heute auf morgen getroffen. Bevor es zur Gewerbeanmeldung kommt, werden häufig Existenzgründerseminare oder Gründermessen besucht, Fachliteratur gewälzt und Unternehmens- beziehungsweise Steuerberater zu Rate gezogen. Da es sich bei den hierbei entstehenden Kosten um Aufwendungen im Zusammenhang mit dem künftigen Unternehmen handelt, liegen bereits so genannte "vorweggenommene" Betriebsausgaben vor. Die dürfen in der Anlage GSE zur Einkommensteuererklärung steuermindernd erklärt werden.
Zu den vorweggenommenen Betriebsausgaben zählen vor allem: Seminargebühren, Eintrittskarten für Gründermessen, Fahrtkosten (0,58 Mark/km bei Fahrten mit Pkw), Honorarzahlungen für Berater, Porto- und Telefonkosten, Kosten für Marktanalysen.
Tipp: Detaillierte Aufzeichnungen, wofür welche Ausgaben angefallen sind, müssen zur Glaubhaftmachung unbedingt mit der Steuererklärung eingereicht werden.