Günstige Lösung für beide Seiten: Übernehmen Sie das Smartphone eines Mitarbeitenden, sparen Sie Investitionen und Ihr Arbeitnehmer laufende Kosten.
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Günstige Lösung für beide Seiten: Übernehmen Sie das Smartphone eines Mitarbeitenden, sparen Sie Investitionen und Ihr Arbeitnehmer laufende Kosten.

Steuern

Steuern: So wird das private Smartphone zum Dienst-Handy

Cleverer Deal: Sie kaufen das Privathandy Ihres Mitarbeiters und überlassen es ihm dann auch zur privaten Nutzung. Der Bundesfinanzhof hat das abgesegnet.

Der Fall: Der Arbeitgeber kauft einem Mitarbeiter dessen privates Smartphone ab. Kaufpreis: ein Euro. Zudem übernimmt das Unternehmen die Kosten des privaten Mobilfunkvertrages. Anschließend überlässt es dem Mitarbeiter das Gerät als Diensthandy – auch zur steuerfreien privaten Nutzung.

Nach einer Lohnsteuer-Außenprüfung soll der Arbeitgeber jedoch die laufenden Handygebühren nachträglich als Lohn versteuern. Die Begründung des Finanzamtes: Das ganze Vorgehen sei eine „unangemessene rechtliche Gestaltung“ nach § 42 Abgabenordnung. Der Kaufpreis von einem Euro sei weniger als der übliche Wert für ein gebrauchtes Gerät dieser Marke, hält also einem Fremdvergleich nicht stand. Bei dem Vertrag sei es nur um die Steuervorteile gegangen.

Das Urteil: Der Bundesfinanzhof (BFH) entscheidet zugunsten des Arbeitgebers. Der Kaufvertrag für das Handy sei wirksam. Für ein Scheingeschäft gebe es keine Anzeichen, da der Arbeitnehmer auf das Eigentum am Gerät verzichtet hat und es abgeben muss, wenn er die Firma verlässt. Deswegen greife in diesem Fall auch der Fremdvergleich nicht. Ein Fremdvergleich sei nur erforderlich, wenn kein Interessengegensatz zwischen den Vertragsparteien besteht. Hier bestehe jedoch ein solcher Gegensatz, da der Mitarbeiter für die Vereinbarung auf das Eigentum am Handy verzichten musste. (Urteil vom 23. November 2022, Az. VI R 50/20)

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