Günstige Lösung für beide Seiten: Übernehmen Sie das Smartphone eines Mitarbeitenden, sparen Sie Investitionen und Ihr Arbeitnehmer laufende Kosten.
Foto: JuYochi - stock.adobe.com
Günstige Lösung für beide Seiten: Übernehmen Sie das Smartphone eines Mitarbeitenden, sparen Sie Investitionen und Ihr Arbeitnehmer laufende Kosten.

Steuern

Steuern: So wird das private Smartphone zum Dienst-Handy

Cleverer Deal: Sie kaufen das Privathandy Ihres Mitarbeiters und überlassen es ihm dann auch zur privaten Nutzung. Der Bundesfinanzhof hat das abgesegnet.

Der Fall: Der Arbeitgeber kauft einem Mitarbeiter dessen privates Smartphone ab. Kaufpreis: ein Euro. Zudem übernimmt das Unternehmen die Kosten des privaten Mobilfunkvertrages. Anschließend überlässt es dem Mitarbeiter das Gerät als Diensthandy – auch zur steuerfreien privaten Nutzung.

Nach einer Lohnsteuer-Außenprüfung soll der Arbeitgeber jedoch die laufenden Handygebühren nachträglich als Lohn versteuern. Die Begründung des Finanzamtes: Das ganze Vorgehen sei eine „unangemessene rechtliche Gestaltung“ nach § 42 Abgabenordnung. Der Kaufpreis von einem Euro sei weniger als der übliche Wert für ein gebrauchtes Gerät dieser Marke, hält also einem Fremdvergleich nicht stand. Bei dem Vertrag sei es nur um die Steuervorteile gegangen.

Das Urteil: Der Bundesfinanzhof (BFH) entscheidet zugunsten des Arbeitgebers. Der Kaufvertrag für das Handy sei wirksam. Für ein Scheingeschäft gebe es keine Anzeichen, da der Arbeitnehmer auf das Eigentum am Gerät verzichtet hat und es abgeben muss, wenn er die Firma verlässt. Deswegen greife in diesem Fall auch der Fremdvergleich nicht. Ein Fremdvergleich sei nur erforderlich, wenn kein Interessengegensatz zwischen den Vertragsparteien besteht. Hier bestehe jedoch ein solcher Gegensatz, da der Mitarbeiter für die Vereinbarung auf das Eigentum am Handy verzichten musste. (Urteil vom 23. November 2022, Az. VI R 50/20)

Tipp: Sie wollen beim Thema Steuern nichts verpassen? Nutzen Sie den kostenlosen Newsletter von handwerk.com. Jetzt hier anmelden!

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Hardware und Software abschreiben: Diese Alternativen haben Sie 2022

Handwerker haben bei der Abschreibung von Hardware und Software verschiedene Wahlmöglichkeiten und Steuervorteile. Ein Überblick, was 2022 gilt.
Artikel lesen

15 steuerfreie Gehaltsextras gegen den Preisdruck 2022

Was tun, wenn die Inflation 2022 weiter steigt und Mitarbeiter nach mehr Lohn fragen? Mit diesen 15 (fast) steuerfreien Gehaltsextras schonen Sie Ihre Finanzen.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Damit der Dienstwagen für Geschäftsführer steuerfrei ist, müssen sie laut einem Urteil ein Fahrtenbuch führen.

Geschäftsführende Gesellschafter

Keine Privatnutzung, dennoch Steuer auf Dienstwagen?

Wer als Geschäftsführer 50 Prozent oder mehr an seiner GmbH hält, muss für den Dienstwagen Steuern zahlen – auch ohne Privatnutzung. Es gibt nur eine Ausnahme.

    • Steuern
Wer auf privat betriebenen Parkplätzen kostenlos parken darf, muss sich an das Zeitlimit halten. Ansonsten drohen dem Fahrer Strafgebühren, dem Fuhrparkmanager Ärger und vom Halter eine Unterlassungserklärung.

Fuhrpark

Sind Strafzettel von privaten Parkplatzkontrollen rechtmäßig?

Wenn sich Mitarbeiter mit Firmenwagen auf Kundenparkplätzen nicht an die Zeitlimits handeln, hat der Arbeitgeber den Ärger. Aber dürfen Betreiber solcher privaten Parkflächen wirklich Gebühren einfordern?

    • Fuhrpark
Betriebsprüfer dürfen Kontoauszüge von der Bank anfordern, wenn ein Steuerpflichtiger die Auszüge nicht selbst vorlegt.

Steuern

Finanzamt darf Kontoauszüge auswerten

Einblicke des Finanzamts in geschäftliche Kontoauszüge verstoßen nicht gegen den Datenschutz. Abfragen bei der Bank sind zulässig, entschied der Bundesfinanzhof.

    • Steuern
Porsche tanken kostet Mitarbeiter den Job: Denn er nutzte die Tankkarte seines Firmenwagens entgegen der betrieblichen Regeln mehrfach privat.

Fuhrpark

Tankkarte privat genutzt: Fristlose Kündigung gerechtfertigt?

Für dienstliche Fahrten mit dem Firmenwagen stellt ein Betrieb einem Mitarbeiter eine Tankkarte zur Verfügung. Doch der nutzt sie 38 Mal privat und tankt damit seinen Porsche.

    • Fuhrpark