Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Steuer 99 - Teil II

Steuern sparen als Privatperson

Im ersten Teil informierten wir, wie Unternehmer den Gewinn ihrer Firma im Jahr 1999 noch clever senken können. Der zweite Teil wirft einen Blick über den betrieblichen Tellerrand. Sie werden staunen, wo man auch im Privatleben noch überall Steuern sparen kann ...       

Im ersten Teil informierten wir, wie Unternehmer den Gewinn ihrer Firma im Jahr 1999 noch clever senken können. Der zweite Teil wirft einen Blick über den betrieblichen Tellerrand. Erstaunlich, wo man auch im Privatleben noch überall Steuern sparen kann.

Einkunftsgrenzen bei Eigenheimzulage fallen

Möchten Sie sich nächstes Jahr den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen, halten Sie sich folgendes vor Augen: Eigenheimzulage gibt es ab dem 1. Januar 2000 nur noch für diejenigen, deren Einkünfte im Jahr der erstmaligen Nutzung und im vorangegangenen Jahr die magische Grenze von 160.000 Mark/320.000 Mark (ledig/zusammenveranlagte Ehegatten) nicht überschritte haben. Leben Kinder in Ihrem Haushalt, für die Ihnen noch Kindergeld zusteht, erhöhen sich diese Grenzen je Kind um 20.000 Mark.

Tipp: Wer über diesen Einkunftsgrenzen liegt, müsse den Kopf nicht hängen lassen:

Erwirbt man sein Eigenheim nämlich noch im Jahr 1999 beziehungsweise

schließt man noch vor dem 1. Januar 2000 einen notariell beglaubigten Kaufvertrag ab oder

beginnt man noch im alten Jahr mit der Herstellung des Gebäudes

greifen noch die bisherigen Wertgrenzen von 240.000 Mark/480.000 Mark (§ 19 Abs. 3 EigZulG).

Kindergeld amp; Co. retten

Hat Ihr Kind im Jahr 1999 seinen 18. Geburtstag gefeiert, gibt es nur noch Kindergeld, wenn es sich noch in Ausbildung befindet und die Einkünfte und Bezüge ab der Volljährigkeit unter der magischen Grenze von 13.020 Mark liegen. Tipp: Sind die Einkünfte (Einnahmen abzgl. Werbungskosten) und Bezüge höher, versuchen Sie diese mit gezielten Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben zu senken. Überreden Sie ihr beispielsweise zum Kauf von Arbeitsmitteln oder zu einer Fortbildung. Wenn das Kindergeld gerettet ist, haben Sie auch Anspruch auf die anderen Vergünstigungen rund um Ihr Kind (Ausbildungsfreibetrag, Haushaltsfreibetrag, Kinderzulage, Betreuungskosten).

Arbeitslose und Eltern in Erziehungsurlaub

Mütter oder Väter in Erziehungsurlaub und Arbeitslose dürfen so genannte vorweggenommene Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit geltend machen, wenn ihnen Aufwendungen für den Wiedereinstig ins Berufsleben anfallen. Tipp: Seminare, Schulungen, Bewerbungsgespräche, Fotos, Kopien, Porto, Telefonate und Fahrten kosten Geld. Und genau diese Kosten tragen Sie in der Anlage N ein, selbst wenn Sie im Jahr 1999 keine Mark verdient haben. Diese negativen Einkünfte dürfen Sie mit positiven Einkünften im Jahr 1999, der letzten beiden oder mit positiven Einkünften künftiger Jahre steuermindernd verrechnen.

Bausparverträge - Freistellungsaufträge stornieren.

Ein Bausparvertrag bringt bis zu 3 Prozent Zinsen. Diese liegen jedoch meist Jahre auf Eis, man kann darüber nicht verfügen. Tipp: Wer seinen Freistellungsauftrag für dieses Bausparkonto noch im Jahr 1999 zurückzieht, muss für die anfallenden Zinsen Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag berappen, kann diese jedoch im Rahmen der Steuererklärung wieder mit seinen Steuerschulden verrechnen lassen. Unter dem Strich kann man so wenigstens ein paar Mark Zinsen vor Ablauf des Vertragsverhältnisses einstreichen.

Stückzinsen senken die Steuerlast

Möchte man im Jahr 1999 möglichst geringe Einkünfte erzielen, kann man sich festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Zinslaufzeit kaufen. Hier fallen dann so genannte Stückzinsen an. Diese sind im Jahr 1999 als negative Einkünfte aus Kapitalvermögen zu behandeln - nächstes Jahr fließen sie dann jedoch wieder als Einnahmen zu. Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Bankberater über das Thema Stückzinsen.

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen der uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Günstige Lösung für beide Seiten: Übernehmen Sie das Smartphone eines Mitarbeitenden, sparen Sie Investitionen und Ihr Arbeitnehmer laufende Kosten.

Steuern

Steuern: So wird das private Smartphone zum Dienst-Handy

Cleverer Deal: Sie kaufen das Privathandy Ihres Mitarbeiters und überlassen es ihm dann auch zur privaten Nutzung. Der Bundesfinanzhof hat das abgesegnet.

    • Steuern

Urteil

Betriebliche Altersvorsorge: Wer zahlt bei Fehlern?

Wer seine Mitarbeiter über betriebliche Altersvorsorge informiert, muss sicherstellen, dass die Informationen korrekt und vollständig sind – auch wenn andere sie geben.

    • Recht, Arbeitsrecht

Steuern

Betriebsrentenreform verständlich erklärt

Arbeitnehmer absichern und Steuern sparen: 2018 wird die betriebliche Altersvorsorge attraktiver. Was Betriebe jetzt wissen sollten, erklärt eine übersichtliche Info-Broschüre.

    • Steuern, Personal
betriebliche-krankenversicherung.jpeg

Personalführung

Privat krankenversichert durch den Chef

Betriebliche Krankenversicherungen ergänzen für kleines Geld den gesetzlichen Versicherungsschutz. Worauf sollten Sie als Chef beim Abschluss achten?

    • Personalführung