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Steuern

Steueroase in der Nachbargemeinde?

Liegt der Hebesatz bei weniger als 200 Prozent, kann es sich lohnen, den Betrieb umzusiedeln. Vergleichsrechnungen bringen ans Tageslicht, wann sich das auszahlt.

Verlierer der letzten Steueränderungen waren vor allem Kapitalgesellschaften. Doch auch Einzel- und Mitunternehmer von Personengesellschaften müssen aufpassen, um zu Jahresende nicht mit üppigen Steuernachzahlungen konfrontiert zu werden. Möglich ist das wegen der eingeschränkten Gewerbesteueranrechnung auf die persönliche Steuerschuld.

Keine Anrechnung unter 200 Prozent

Lockten Gemeinden bisher mit kaum nennenswerten Hebesätzen, zahlte sich das für beide Seiten aus: Für die Gemeinde, in der Arbeitsplätze geschaffen wurden, und für die Betriebe, da sie sogar bei einem Hebesatz von null Prozent das 1,8-fache des Gewerbesteuermessbetrags anrechnen durften. Nach neuem Recht fällt die Gewerbesteueranrechnung bei einem Hebesatz von weniger als 200 Prozent nun ersatzlos unter den Tisch. Damit drohen höhere Steuerzahlungen.

Beispiel: Erzielte ein Einzelunternehmer im Jahr 2002 einen Gewinn von 200.000 Euro und betrug der Hebesatz null Prozent, lag seine Einkommensteuerbelastung bei 77.246 Euro. Obwohl keine Gewerbesteuer anfiel, durfte der Unternehmer 13.635 Euro (= Gewerbesteuermessbetrag 7575 Euro x 1,8) auf seine Einkommensteuerschuld anrechnen. Insgesamt musste er also nur noch Einkommensteuer in Höhe von 63.611 Euro ans Finanzamt abführen. Durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz bliebe es bei einem Hebesatz von null Prozent bei einer Einkommensteuerbelastung von 77.246 Euro.

Kritische Marke

Ist man mit seinem Handwerksbetrieb in einer Gemeinde angesiedelt, deren Hebesatz bei 200 Prozent und mehr liegt, bleibt alles beim Alten. Ist der Hebesatz jedoch deutlich geringer, sollte man die Umsiedlung seines Betriebs in eine andere Gemeinde ins Auge fassen. Faustregel: Je weiter sich der Hebesatz der 200-Prozent-Marke nähert, desto günstiger ist die Steuerbelastung für Einzelunternehmer und Personengesellschafter.

Beispiel: Ein Handwerksbetrieb entscheidet sich für die Umsiedlung von einer Gemeinde mit einem Hebesatz von null Prozent in eine Gemeinde mit einem Hebesatz von 200 Prozent. Bei einem Gewinn von 200.000 Euro läge die Steuerbelastung bei 77.246 Euro. Bei einem Hebesatz von 200 Prozent würden 15.150 Euro Gewerbesteuer und 69.908 Euro Einkommensteuer fällig werden. Anrechenbar wären jedoch im Gegenzug 12 271 Euro (= Gewerbesteuermess-betrag 6817,50 Euro x 1,8). Ingesamt würde die Steuerbelastung also bei 72.787 Euro liegen. Spareffekt: 4459 Euro (77.246 abzüglich 72.787 Euro).

Rückwirkende Gültigkeit

Diese Verschlechterung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2003. Also: Schnellstens den Steuerberater befragen, wenn die Gemeinde, in der der Handwerksbetrieb angesiedelt ist, einen Hebesatz von weniger als 200 Prozent aufweist. Vergleichsrechnungen bringen schnell ans Licht, ob und wann sich ein Wechsel lohnt. Zudem kann man versuchen, die Gemeinde zu animieren, ihren Hebesatz auf 200 Prozent aufzustocken. Viele Gemeinden ziehen bereits an diesem Strang und werben bei Betriebsinhabern mit ihrem Hebesatz als Steueroasen.

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