Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben sich doch auf
Korrekturen bei der Steuerreform verständigt. So wird der Freibetrag bei der
Veräußerung eines Unternehmens vom 1.1.2001 an von 60.000 Mark auf 100.000
Mark angehoben. Das teilte der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion,
Jörg Otto Spiller, in Berlin mit. "Diese Maßnahme ist eine zusätzliche
Steuerentlastung für selbstständige Handwerker und andere mittelständische
Unternehmer", erklärte Spiller. Der Mittelstand und die ganze Breite der
privaten Haushalte seien ohnehin die Hauptgewinner der Steuerreform.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks begrüßt diese Korrektur. Große
Begeisterung löst sie allerdings im Haus des Handwerks nicht aus. Der ZDH
wünscht sich eine vergleichbare Regelung wie sie für Kapitalgesellschaften
vorgesehen ist. Mit Inkrafttreten der Steuerreform sollen Beteiligungen an
Kapitalgesellschaften steuerfrei veräußert werden können.
Bundesfinanzminister Hans Eichel hingegen ist "sehr zufrieden" mit der
Einigung innerhalb der rot-grünen Koalition. Ursprünglich wollte Eichel bis
zu einem Vermittlungsverfahren zwischen Bundesrat und Bundestag keine
Veränderungen an seinem Konzept für Steuerreform vornehmen. Der Minister habe
sich aber von den Argumenten der Länder und der Koalitionsfraktionen
überzeugen lassen, mehr für den Mittelstand zu tun, sagte Eichels Sprecher
Torsten Albig. Die Auswirkungen auf den Haushalt seien überschaubar.