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Steuerreform: Grenzen für halben Steuersatz

Steuerreform: Grenzen für halben Steuersatz

Viele mittelständische Unternehmer werden in Zukunft Gewinne aus der Veräußerung ihres Betriebs mit deutlich mehr als dem halben durchschnittlichen Steuersatz versteuern müssen. Das sieht der kürzlich von Finanzminister Eichel vorgelegte Entwurf zum Steuersenkungs-Ergänzungsgesetz vor.
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Viele mittelständische Unternehmer werden in Zukunft Gewinne aus der Veräußerung ihres Betriebs mit deutlich mehr als dem halben durchschnittlichen Steuersatz versteuern müssen. Das sieht der kürzlich von Finanzminister Eichel vorgelegte Entwurf zum Steuersenkungs-Ergänzungsgesetz vor. Damit bleiben die Steuererleichterungen insgesamt hinter den Erwartungen vieler Mittelständler zurück.

Betroffene Steuerzahler, für die eines der genannten Kriterien nicht zutrifft, sollen die Möglichkeit behalten, für Veräußerungsgewinne die im letzten Jahr eingeführte Fünftelungsregelung anzuwenden. Dabei wird der aus dem Betriebsverkauf erzielte Gewinn rechnerisch auf fünf Jahre verteilt, was sich günstig auf die Steuerprogression auswirkt. Sind die sonstigen Einnahmen niedriger (als 221.957 bzw. 443.794 Mark), wirkt sich die Fünftelungsregelung laut Bundesfinanzministerium steuerlich günstiger aus.

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