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Steuertipps zum Jahresende

Steuertipps zum Jahresende

Nur noch wenige Monate, dann beginnt schon wieder ein neues Wirtschaftsjahr. Grund genug für Unternehmer, jetzt schon die Weichen für steuerschonende Strategien zu stellen.

Nur noch wenige Monate, dann beginnt schon wieder ein neues Wirtschaftsjahr. Grund genug für Unternehmer jetzt schon die Weichen für steuerschonende Strategien zu stellen:

Aushilfskräfte: Warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute doch so nahe liegt. Gemäß diesem Motto sollte man den Ehepartner oder Kinder in den letzten Monaten des Jahres im Unternehmen anstellen. Die Vorteile: Das Geld bleibt in der Familie, die angestellten Familienangehörigen genießen bei Anstellung auf Lohnsteuerkarte den Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 2.000 Mark. Bei Anstellung auf 630-Mark-Basis müssen in der Regel nur zwöf Prozent Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden. Die zehn Prozent für die Krankenversicherung fallen unter den Tisch, wenn die Familienangehörigen privat (mit)versichert sind.

Abschreibung: Aufgrund der drohenden Verlängerung der Abschreibungszeiten und der Absenkung des Abschreibungssatzes von jährlich 30 Prozent auf 20 Prozent ab dem 1.1.2001 sollten Investitionen noch im Jahr 2000 realisiert werden. Für den Anspruch auf Abschreibung genügt es, wenn das Wirtschaftsgut noch im Jahr 2000 geliefert wird. Auf den Zeitpunkt der Bezahlung kommt es nicht an.

Einkünfte volljähriger Kinder: Eltern, deren Kinder bereits volljährig sind (aber noch nicht 27 Jahre alt) und sich noch in Ausbildung befinden, haben nur noch Anspruch auf Kindergeld und sämtliche Vergünstigungen rund ums Kind (Ausbildungsfreibetrag, Haushaltsfreibetrag, Kinderzulage), wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes im Jahr 2000 unter der magischen Grenze von 13.500 Mark liegen. Wird die Grenze voraussichtlich überschritten, helfen gezielt eingesetzte Werbungskosten.

Gut zu wissen: Wird ein Kind während des Jahres 18 Jahre alt, interessieren nur die Einkünfte und Bezüge ab dem 18. Geburtstag (Weihnachtsgeld wird auf die gesamten Erwerbsmonate aufgeteilt). Die Grenze von 13.500 Mark mindert sich für jeden Monat um ein Zwölftel. Beispiel: Wenn das Kind am 1.8.2000 volljährig wird, dürfen die Einkünfte nur noch 5.625 Mark (13.500 Mark x 5/12) betragen - andernfalls ist das Kindergeld für fünf Monate an die Familienkasse zurückzubezahlen.

Firmenaufgabe: Ab dem 1.1.2001 gelten neue Spielregeln für Unternehmer, die bereits 56 Jahre alt sind oder aus sozialversicherungstechnischen Gründen als dauernd erwerbsunfähig eingestuft werden. Die Finanzverwaltung erhöht den Freibetrag von 60.000 Mark auf 100.000 Mark und führt den halben Steuersatz wieder ein.

Fazit: Wer seinen Betrieb aufgeben oder veräußern möchte, sollte noch bis Anfang 2001 warten. Eine andere Alternative: Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über eine Vertriebsverpachtung im Ganzen.

Firmenwagen: Unternehmer, die sich in den letzten Monaten des Jahres einen Firmenwagen anschaffen, sollten ein Fahrtenbuch führen. Wird der Pkw nämlich höchsten zu fünf Prozent privat genutzt, bleibt der volle Vorsteuerabzug für den Kaufpreis und die laufenden Pkw-Kosten erhalten (ansonsten nur 50 Prozent). Wird der Pkw in den nächsten Jahren zu mehr als fünf Prozent privat genutzt, muss der Unternehmer zwar einen Teil der Vorsteuern wieder zurückbezahlen, am momentanen Liquiditätsvorteil ändert das jedoch nichts.

Spekulationsgeschäfte: Unternehmer, die im privaten Bereich in Wertpapiere investieren, müssen ihre Papiere mindestens 12 Monate im Depot halten, andernfalls sind Gewinne mit dem Finanzamt zu teilen. Wer schlechte Aktien im Depot hat, sollte sich von diesen unbedingt innerhalb dieser 12-Monatsfrist trennen. Der Grund: Die Verluste dürfen mit den Spekulationsgewinnen verrechnet oder in spätere Jahre vorgetragen werden.

Aufgepasst: Ein neues Meldsystem sorgt für Aufsehen: Künftig melden die Banken dem Bundesamt für Finanzen in Bonn die steuerfrei bezogenen Kapitalerträge getrennt nach Zins- und Dividendenerträgen. Das Finanzamt ist also nun im Bilde, wer mit Aktien handelt.

Vermietung: Wer sein zu versteuerndes Einkommen 2000 noch drücken möchte, sollte Reparaturaufwendungen vorziehen. Wichtig dabei: Nicht auf den Abschluss der Arbeiten kommt es an, sondern auf den Abfluss der Zahlungen vom Konto. Wer also Vorauszahlungen leistet, kann diese noch im Jahr 2000 als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit abziehen.

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