Knapp 40 Prozent fachfremde Arbeiten standen auf dem Lehrplan des Tischlernachwuchses. Konsequenz: Die Handwerkskammer Rheinhessen hat dem Tischlermeister die Ausbildungserlaubnis entzogen.
Begründung: Dem Geschäftsführer der Tischlerei fehle die persönliche Eignung, er habe Auszubildende sogar an Feiertagen arbeiten lassen, wesentliche Ausbildunginhalte seien gar nicht oder völlig unzureichend" vermittelt worden.
Der Tischler hat sich jetzt gegen die Unterlassungsverfügung vor dem Verwaltungsgericht Mainz zur Wehr gesetzt. Die Verhandlung dürfte für ihn allerdings eher peinlich verlaufen sein. "Seit 1989 brechen zwei Drittel der Lehrlinge ihre Ausbildung in der Tischlerei ab, schreibt eine Prozessbeobachterin der Mainzer Allgemeine Zeitung.
Der Begriff Ausbildungsplan scheint für den Tischler ein Fremdwort zu sein. Überflüssig, lautete sein Kommentar auf Nachfrage der Handwerkskammer.
Und dennoch: Der Handwerksmeister erhält eine letzte Chance, er darf in der Zukunft unter Beweis stellen, dass er doch ein guter Ausbilder ist. Der Tischler hat die Klage gegen die Unterlassungsverfügung zurückgenommen. Daneben wurde vereinbart, dass er ab 2007 drei Jahre auf Probe ausbilden darf, sagt Bernhard Wanwitz, Vorsitzender Richter des Verwaltungsgerichtes, gegenüber handwerk.com
Eine der Auflagen laut Allgemeine Zeitung: Der Tischler muss bei der Handwerkskammer einen Ausbildungsplan einreichen.