Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Archiv

"Stinkefinger" am teuersten

Wer hat nicht schon mal einem anderen Autofahrer einen Vogel gezeigt oder seinen Ärger lauthals verkündet?Wenn Sie stattdessen tief durchatmet, sind Sie gut beraten. Denn Beleidigungen im Straßenverkehr können teuer werden.

Exklusiv: Schnell und effizient Stellen besetzen! 

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen, neue Mitarbeiter zu finden. Mehr als 500 Unternehmen haben mit uns schon einfach, schnell und effizient offenen Stellen besetzt! Alle Informationen zu unserem exklusiven Angebot für handwerk.com-User finden Sie hier.

Einfach Bewerber finden! 

Wer hat nicht schon mal einem anderen Autofahrer einen Vogel gezeigt oder seinen Ärger lauthals verkündet? Wenn Sie stattdessen tief durchatmet, sind Sie gut beraten. Denn Beleidigungen im Straßenverkehr können teuer werden.

Wer seinem Frust im Auto Luft macht und andere beleidigt, muss unter Umständen tief in die Tasche greifen. Der ADAC hat eine Tabelle mit den möglichen Geldstrafen veröffentlicht. Verbale Ausrutscher können demnach bis zu 2500 Euro kosten. Wer jemanden beispielsweise als Witzbold bezeichnet, muss 300 Euro zahlen. Für Ausdrücke wie Schlampe oder Fieses Miststück werden 1900 bzw. 2500 Euro fällig.

Nach Angaben des Automobilsclubs sind Beleidigungen keine Kavaliersdelikte, sondern Straftaten, die mit Geld oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden können. Besonders streng verfolgt werden herabsetzende Äußerungen gegenüber Polizisten und Politessen. Denn die Beleidigung treffe dann nicht mehr nur die Person, sondern auch den Vertreter des Staates.

Außerdem wissenswert: Neben einem Eintrag im Bundeszentralregister wird eine Verurteilung auch im Verkehrszentralregister vermerkt und bedeutet fünf Punkte in Flensburg. Der gestreckte Mittelfinger sei eine der häufigsten Kränkungen. Einen Autofahrer hat das unlängst 4000 Euro gekostet.

Die Höhe der jeweiligen Geldstrafe hänge immer von der konkreten Beleidigungssituation ab und werde anhand des Monatseinkommens berechnet. Im Normalfall werden 10-30 Tagessätze verlangt, wobei ein Tagessatz dem 30. Teil eines Monatsgehaltes entspricht.

(ja)

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Absolutes Halteverbot. Wer hier ständig parkt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch seine Fahrerlaubnis.

Urteil

174 Strafzettel im Jahr – jetzt ist der Führerschein weg

Auch geringfügige Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung können zum Verlust der Fahrerlaubnis führen. Das musste jetzt ein Berliner Autofahrer erleben.

    • Recht

Recht

Handy aufladen im Auto erlaubt

Nimmt ein Autofahrer sein Handy in die Hand, um es aufzuladen, verstößt das nicht gegen die Straßenverkehrsordnung. Das hat das Amtsgericht Landstuhl entschieden.

    • Recht
Handwerk Archiv

Änderungen für Autofahrer

Änderungen für Autofahrer

Das neue Jahr beginnt für den Autofahrer mit Mehrausgaben. Durch die vierte Stufe der Ökosteuerreform beispielsweise verteuern sich die Kraftstoffe und auch die Versicherungssteuer erhöht sich auf 16 Prozent. Fahrzeugführer müssen sich zudem auf Änderungen im Straßenverkehr einstellen.

    • Archiv
Handwerk Archiv

Weniger Straßenverkehrsunfälle mit Kindern

Weniger Straßenverkehrsunfälle mit Kindern

Die Zahl der tödlichen Unfälle mit Kindern im Straßenverkehr geht in Deutschland zurück. Im Jahr 2000 wurden 24 Prozent weniger Kinder im Alter von unter 15 Jahren im Straßenverkehr getötet als 1999.

    • Archiv