Wer Aktien auf Kredit kauft, kann nicht damit rechnen, dass das Finanzamt die Schuldzinsen automatisch als Werbungskosten aus Kapitalvermögen akzeptiert. Insbesondere bei Verlusten - also immer dann, wenn die Schuldzinsen höher als die Dividendenerträge sind - setzt das Finanzamt den vielzitierten Rotstift an.
Es fehle hier an einer Gewinnerzielungsabsicht, so urteilten die Richter des Bundesfinanzhofs (Az: VIII R 23/98) in einem Fall, bei dem der Kläger für eine fünfprozentige Dividende satte zwölf Prozent Zinsen für das Fremdkapital auf sich nahm. Bitter auch: Die einbehaltene Kapitalertragsteuer, die Körperschaftsteuer und der Solidaritätszuschlag dürfen in diesen Fällen zudem nicht auf die persönliche Steuerschuld angerechnet werden.