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Liquidität

Strategien für die Stundung

Sie sind gerade knapp bei Kasse und müssen mit Fiskus oder Krankenkassen über Stundung verhandeln? So kommen Sie zum Ziel.

von Jörg Wiebking


Wer als Unternehmer ein Loch in der Kasse hat, muss vor allem mit dem Finanzamt und den Krankenkassen schnellstens ins Reine kommen. Dabei lassen deren Sachbearbeiter durchaus mit sich reden, weiß Ricco Fiedler, Unternehmensberater aus Bad Segeberg. Seine Erfahrung: „Natürlich haben diese Institutionen Vorgaben, aber es gibt immer auch etwas Entscheidungsspielraum.“ Ob sie diesen Spielraum nutzen, hänge nicht nur von harten Fakten ab. „Das wird bei jedem Finanzamt und bei
jeder Krankenversicherung anders gehandhabt.“

Dabei spielt schon die Ausgangslage eine wichtige Rolle. So rät der Experte, solche Kontakte auch in guten Zeiten zu pflegen. „Das erleichtert ein Gespräch in der Krise“, sagt Fiedler. Ebenso interessieren sich Fiskus und Krankenkassen für die bisherige Entwicklung: Ist der Unternehmer schon im Rückstand? Wie lange geht das schon so? „Je später sich ­­derjenige ­meldet, desto schwerer wird es“, betont Fiedler. Nicht zuletzt müsse der Unternehmer Kompetenz beweisen: „Wer keinen Überblick
hat, hat es schwer in Verhandlungen.“

Gute Vorbereitung ist wichtig
Darum sollten sich Unternehmer vor solchen Gesprächen optimal vorbereiten, rät Jens Hanspach, Fachanwalt für Steuerrecht aus Willich:

  • Sie sollten ihre aktuelle Situation und die Gründe für den Liquiditätsengpass darlegen können.
  • Ebenso wichtig ist eine plausible Prognose, warum Sie in absehbarer Zeit wieder liquide sind und zahlen können.
  • Untermauern sollten Sie Ihre Angaben durch eine aktuelle BWA und eine aktuelle Liquiditätsplanung.
  • Bereiten Sie einen soliden Tilgungsplan über einen Zeitraum von maximal sechs Monaten vor. Der Plan sollte genügend Luft für die laufenden Verpflichtungen und die Finanzierung neuer Aufträge lassen. Finanzieren Sie die Tilgung nicht durch neue Schulden, sonst verlagert sich das Problem nur in die Zukunft.

Schnell informieren
Wer Zeit für diese Vorbereitung braucht, sollte dennoch frühzeitig die Gläubiger informieren, empfiehlt Fiedler: Schildern sie Ihr Problem, und nennen Sie einen Termin in spätestens vier Wochen, an dem Sie einen Lösungsvorschlag vorlegen könnten. Länger als vier Wochen sollte es nicht dauern, sonst würde der Zahlungsrückstand zu groß.

Auf den nächsten Seite lesen Sie, wie der Fiskus prüft, welche Sprüche Sie lieber vermeiden sollten. Außerdem steht auf der letzten Seite ein Gesprächsleitfaden für Stundungsverhandlungen als Download bereit.

So prüft der Fiskus

Je größer die Beträge sind, desto genauer ­werde geprüft, betont Jens Hanspach. So kontrolliere die Finanzverwaltung vor einer Entscheidung, ob ein Steuerschuldner wirklich nicht zahlen kann und ob er überhaupt stundungswürdig ist.

  • Relativ unproblematisch sei eine Stundung aus sachlichen Gründen: Das sei zum Beispiel möglich, wenn das Finanzamt einen Fehler gemacht hat, etwa wenn es einen Schätzungsbescheid erlassen hat, obwohl die Steuererklärung schon vorliegt.
  • Ein sachlicher Grund wäre es auch, wenn der Steuerschuldner eine fällige Zahlung mit einer anstehenden Steuererstattung verrechnen möchte. „Bei solchen sachlichen Gründen hat die Finanzverwaltung eigentlich keinen echten Ermessensspielraum“, sagt der Fachanwalt für Steuerrecht aus Willich.
  • Genauer will es der Fiskus wissen, wenn ein Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht sofort zahlen kann. Dann prüfe das Finanzamt, ob eine „erhebliche Härte“ vorliegt: Würde der Betrieb bei Zahlung wirtschaftlich nicht überleben? Das kann ein Unternehmer nur anhand aktueller Zahlen belegen. Außerdem muss seine Hausbank bestätigen, dass sie nicht bereit ist, die Kreditlinie auszuweiten. „Da muss man alles offenlegen. Und per Bankauskunft hat der Fiskus einen sehr guten Einblick in alle Konten“, warnt Hanspach.
  • Nicht zuletzt überprüfe die Finanzverwaltung, ob die Rückzahlung überhaupt zu erwarten ist, wie auch die Vertrauenswürdigkeit des Steuerschuldners. Hat er sich vielleicht selbst vorsätzlich in diese Lage gebracht oder bewusst Steuern hinterzogen, so kann sie die Stundung ablehnen.

„Willkürlich darf die Entscheidung aber nicht sein. Die Finanzverwaltung muss die Gründe für ihre Entscheidung mitteilen, und man kann unter Umständen auch dagegen vorgehen“, weiß Hanspach.

(Fast) immer schriftlich
Handelt es sich nur um wenige Tage und einen überschaubaren Betrag, so lassen sich solche Probleme oft schon telefonisch regeln, rät Hanspach. Schriftlich sollten sich Handwerker Absprachen über Stundung und Tilgung geben lassen, wenn es um einen längeren Zeitraum und größere Raten geht. Wer bei einem Telefonat nicht weiterkommt oder lieber gleich auf Nummer sicher gehen will, sollte seinen Antrag ebenfalls mit allen erforderlichen Unterlagen schriftlich einreichen.

Auf der nächsten Seiten lesen Sie, mit welchen Sprüchen Sie beim Fiskus nicht landen können. Außerdem steht als Download ein Gesprächsleitfaden für Stundungsverhandlungen bereit.

Gute Argumente - schlechte Argumente

Eine wichtige Rolle spielt das Auftreten des Unternehmers. Wer im persönlichen Gespräch nicht weiter kommt, sollte ruhig bleiben. Negativ dürften sich hingegen spontane Gefühlsausbrüche und zu offenherzige Angaben auswirken, warnt Fiedler.

  • Beschimpfungen wie „Geld. Sie leben schließlich von meiner Arbeit, während Sie den ganzen Tag in Ihrem Büro hocken“, verschärfen nur das Gesprächsklima.
  • Drohungen wie „Dann fahre ich den Laden eben vor die Wand und sie kriegen gar nichts“ beeindrucken niemanden mehr. Solche Sprüche hören die Sachbearbeiter täglich.
  • Erklärungen wie „Das trifft mich völlig unerwartet, ich komme gerade aus dem Urlaub aus der Karibik zurück“ dürften nur wenig Verständnis erzeugen.

Hanspachs Rat: Bleiben Sie sachlich, erzählen Sie nicht zu viel über Ihre Verhältnisse und Ausgabe. Machen Sie stattdessen deutlich, dass es wirklich eng wird. „Aber man sollte den Bogen auch nicht überspannen, sonst kommen wieder Zweifel auf, ob der Unternehmer in Zukunft überhaupt noch zahlen kann.“

Wer soll verhandeln?
Beraten lassen sollten Sie sich in jedem Fall, bevor Sie einen Antrag samt Unterlagen schriftlich einreichen. Ob Sie auch mündliche Verhandlungen persönlich führen oder sich lieber Unterstützung holen sollten, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Komplexität: Über kurzfristige Stundung können Sie eventuell selbst verhandeln, sagt Unternehmensberater Fiedler. Geht es um mehr, ist die Unterstützung durch einen Steuerberater, die Handwerkskammer oder einen externen Berater sinnvoll. Handelt es sich vielleicht sogar schon um strafrechtliche Fragen wie eine verschleppte Insolvenz, ist juristischer Rat gefragt.

Kompetenz: Selbst verhandeln sollten Sie nur, wenn Sie den vollen Überblick über Ihre Situation und Ihre Handlungsmöglichkeiten haben.

Emotionen: Lassen Sie sich lieber von einem Experten vertreten, wenn Ihre Lage so angespannt ist, dass Sie in schwierigen Verhandlungen keinen kühlen Kopf bewahren können, rät Fachanwalt Hanspach.

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