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Politik und Gesellschaft

Streit um Azubi-Mindestlohn: "Keine Aufgabe der Politik"

Die geplante Lohnuntergrenze für Azubis kommt im Handwerk nicht gut an. Meisterin Kerstin Prause hat einen Alternativ-Vorschlag.

Auf einen Blick:

  • Analog zum Schüler-Bafög soll es eine Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 504 Euro pro Monat für Azubis geben.

  • Ein Ausgangspunkt der Diskussion um die Ausbildungsvergütung liegt in Sachsen-Anhalt. Hier haben Azubis im Friseurhandwerk gemäß Tarifvertrag 20 Jahre lang 153 Euro monatlich verdient.

  • Friseurmeisterin Kerstin Prause gefällt die politische Einflussnahme auf die Ausbildungsvergütung nicht. Sie sieht das Thema bei den Sozialpartnern besser aufgehoben.

  • Alternativ zum Mindestlohn von 504 Euro plädiert sie für ein kostenloses Azubi-Ticket, das die Lücke zwischen aktueller Vergütung und dem Mindestlohnvorschlag schließt.

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) peilt jetzt eine Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 504 Euro pro Monat analog dem Schüler-Bafög an. Die will sie im Entwurf für die Novelle des Berufsbildungsgesetzes regeln, der bis zum Ende des Jahres vorliegen soll. Auf die Einführung eines Azubi-Mindestlohns hatten sich Union und SPD im Koalitionsvertrag verständigt.

504 Euro - kein Einheitstarif, sondern Untergrenze

Dass ein Ausgangspunkt dieser Diskussion in seinem Bundesland liegt, weiß Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Prof. Armin Willingmann. Ursache sei der Tarifvertrag für Friseure gewesen, nach dem Auszubildende 20 Jahre lang, bis 2017 153 Euro pro Monat verdient haben. „Das grenzt an Ausbeutung und kann nicht im Sinne des Handwerks sein. Daher bin ich für eine Mindestvergütung, die aber kein Einheitstarif sein muss. Sie kann je nach Region und Branche flexibel gestaltet werden, sollte aber nicht unter den von Ministerin Karliczek genannten 504 Euro liegen“, betont der Wirtschaftsminister, der aus einer besonderen Friseurfamilie stammt: Seine Mutter und ihre fünf Schwestern haben das Handwerk als Töchter eines Friseurmeisters gelernt.

Vergütung näher am Mindestlohn

Friseurlehrlinge in Sachsen-Anhalt verdienen seit dem 1. August dieses Jahres 325 Euro im ersten und 425 Euro im dritten Ausbildungsjahr, ab Sommer 2019 dann 465 Euro. Die Vergütung ist also näher an den geplanten Mindestlohn gerückt. „Diese Lücke sollte nicht mit Geld, sondern mit einem kostenlosen Azubi-Ticket gefüllt werden. Dann können die Jugendlichen mit dem öffentlichen Nahverkehr nach Salzwedel oder Magdeburg fahren. Davon profitieren sie stärker“, meint Kerstin Prause. Die Friseurmeisterin aus Stendal hat noch ein weiteres Argument. Die Ausbildung werde attraktiver, weil Lehrlinge dann wie Studenten mit ihrem Semesterticket gefördert würden.

Dass Auszubildende gut bezahlt werden sollen, wenn sie die entsprechende Leistung erbringen, betont die Obermeisterin der Friseurinnung gleichermaßen. Problematisch werde der Mindestlohn aber bei den Lehrlingen, die nicht die nötige Ausbildungsreife hätten und daher die geforderten Arbeitsergebnisse nicht erreichten.

Was macht Prause, wenn die Mindestvergütung von 504 Euro kommt? „Wir werden wie bei der Einführung des Mindestlohns die Preise erhöhen. Die meisten Kunden akzeptieren das, wenn wir den Grund nennen“, betont die Chefin von fünf Mitarbeiterinnen. Gerade hat sie wieder eine Auszubildende für das kommende Jahr eingestellt und sie geht auch davon aus, dass ihre Kollegen und Kolleginnen ihre geplanten Lehrstellen besetzen werden.

Ausbildungsvergütung sollen Sozialpartner verhandeln

Was der 55-jährigen Friseurmeisterin nicht gefällt, ist die jetzige Rolle der Politik: „Die Höhe der Ausbildungsvergütung müssen die Sozialpartner verhandeln und nicht die Politik bestimmen.“ Sie hat als Mitglied des Vorstands der Handwerkskammer Magdeburg an einem entsprechenden Beschluss mitgewirkt.

Das sieht auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) so. „Die Festlegung von Ausbildungsvergütungen muss auch künftig eine Kernaufgabe der Tarifvertragsparteien bleiben“, steht für ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke außer Frage. Diese könnten am besten einschätzen, welche Ausgestaltung von Löhnen aufgrund der Branchen- und regionalen Besonderheiten für die ausbildenden Unternehmen tragbar sei. Schwannecke lehnt die Höhe des vorgeschlagenen Mindest-Azubilohns von 504 Euro ab. „Damit wird die Schmerzgrenze von vielen ausbildenden Handwerksbetrieben gerade in strukturschwachen Regionen überschritten“, stellt der ZDH-Spitzenvertreter klar.

Dass sich die Diskussionen wiederholen, gibt der Wirtschaftsminister aus Sachsen-Anhalt zu bedenken. Auch vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns habe es große Vorbehalte gegeben. Idealerweise sollten die Tarifparteien die Mindestvergütung für Azubis regeln, aber das habe damals schon nicht funktioniert. „Und heute wird der Mindestlohn als wertvoller Beitrag für unsere wirtschaftliche und soziale Entwicklung angesehen“, so Willingmann.

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