Der Bundesfinanzhof muss demnächst darüber entscheiden, ob die Kosten für die private Steuerberatung als Sonderausgaben steuerlich absetzbar sind. Aus diesem Grund bleiben die Steuerbescheide für die Jahre 2006 und 2007 in dieser Frage automatisch offen. Das hat das Bundesfinanzministerium (BMF) verfügt. Ob der Fiskus auch Ihren Bescheid entsprechend offen hält, können Sie mit einem Blick unter dem Punkt "Erläuterungen" klären. Steht dort kein entsprechender Vorläufigkeitshinweis, dann sollten Sie gegen den Bescheid Einspruch einlegen.
BMF-Schreiben: Schreiben vom 14.4.2008, Az. IV A 4 - S 0338/07/0003 vom
(jw)