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Streitobjekt: Schadensersatz nach einem Unfall

Streitobjekt: Schadensersatz nach einem Unfall

Die Höhe des Schadensersatz nach einem Unfall ist immer wieder Streitobjekt. Faustregel: Das Auto kann problemlos auf Kosten der Versicherung des Unfallgegners repariert werden, wenn die Reparaturkosten deutlich unter dem Wert des Autos vor dem Unfall liegen.

Liegen die Kosten über diesem sogenannten Wiederbeschaffungswert, sprechen die Juristen laut der Zeitschrift "Versicherungsrecht" (VersR) vom wirtschaftlichen

Totalschaden. Der Betroffene muss sich dann in der Regel mit dem

Wiederbeschaffungswert abzüglich des Wertes des beschädigten Autos

nach dem Unfall zufrieden geben. Es gibt aber eine Lücke:

Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert jedoch

nur bis 30 Prozent, berücksichtigt die Rechtsprechung das Interesse

am Erhalt des vertrauten Autos und lässt ausnahmsweise eine

Abrechnung auf Reparaturkostenbasis zu, wenn das Fahrzeug dann auch

tatsächlich repariert wird.

Geschieht das nicht, hat der Geschädigte auf Sand gebaut. Dies

sehen auch die Richter des Oberlandesgerichtes (OLG) Hamm so. Es

werde dem schützenswerten Interesse am Erhalt des vertrauten Autos

nicht gerecht, wenn die Reparatur nur wegen des Erzielens eines

guten Verkaufpreises durchgeführt wird (OLG Hamm, 13 U 141/99,

VersR 2001, 257).

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