Arbeitsverhältnisse mit nahen Angehörigen werden vom Fiskus besonders genau unter die Lupe genommen. Ein schriftlicher Vertrag ist allerdings nicht erforderlich, wie nun das Finanzgericht Nürnberg entschieden hat.
Im verhandelten Fall hatte eine Mutter ihrem Sohn einen Minijob im eigenen Betrieb verschafft. Allerdings gab es weder einen schriftlichen Arbeitsvertrag, noch irgendwelche Aufzeichnungen über die geleistete Arbeit.
Auf den schriftlichen Vertrag hätten die Richter noch verzichtet, eine mündliche Vereinbarung sei ausreichend. Unverzichtbar seien hingegen Aufzeichnungen als Nachweis für die tatsächliche Arbeitsleistung, zum Beispiel Stundenzettel oder eine Stempelkarte.
Finanzgericht Nürnberg:: Urteil vom 3.4.2008, Az. VI 140/2006
(jw)