In der Übersicht zur Systemrelevanz handwerklicher Tätigkeiten legt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) dar und begründet, „in welchen Gewerken Handwerksbetriebe und ihre Beschäftigten im jeweiligen Kontext potenziell systemrelevante Tätigkeiten ausführen.“ Der ZDH betont, dass diese Liste im aktuellen Lockdown zunehmend eine wichtige Rolle einnehme. Als Beispiel nennt er die Kindernotbetreuung, bei der die Systemrelevanz ein maßgebliches Kriterium sei.
Auch wenn die ZDH-Übersicht aktualisiert und erweitert worden sei, handele es sich um keine offizielle, amtliche Liste. Der Verband stellt klar: „Sie ist vielmehr als Argumentationshilfe und Orientierungsrahmen dafür gedacht, dass die jeweilige Handwerksorganisation auf Landesebene bzw. vor Ort mit den maßgeblichen Entscheidungsträgern Regelungen zur Systemrelevanz von Handwerksbetrieben suchen und im Idealfall vereinbaren.“
Um herauszufinden, ob es sich um eine betriebsindividuelle Systemrelevanz handele, komme es im Einzelfall vielfach auf den jeweiligen betrieblichen Kontext an. Der ZDH rät Handwerksbetrieben, sich von ihren Auftraggebern eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, in der beispielsweise bestätigt wird, dass es sich bei der Leistung um die Ausführung unabdingbarer Reparaturen und weiterer handwerklicher Dienstleistungen handele.
Die Übersicht ist steht auf der Corona-Überblicksseite des ZDH als PDF-Dokument zum Herunterladen zur Verfügung.
Tipp: Sie wollen beim Thema Corona auf dem Laufenden bleiben? Mit dem Newsletter von handwerk.com bleiben Sie auf dem Laufenden. Jetzt anmelden!
Auch interessant: