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Bürokratie

Tachografenpflicht: "Das ist größter Schwachsinn"

Kosten, Aufwand, Ärger: Bald könnte die Tachografenpflicht schon für Fahrzeuge ab 2,8 Tonnen gelten. Handwerker fassen sich an den Kopf.

Das letzte Wort beim Thema Tachografenpflicht ist noch nicht gesprochen. Nach den Plänen des Europäischen Parlaments sollen Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen einen digitalen Fahrtenschreiber haben. Zurzeit gilt die Pflicht erst ab 3,5 Tonnen.

Der Radius um den Unternehmenssitz, ab dem die Pflicht greift, würde sich dagegen von 50 auf 100 Kilometer ausweiten. Richtig aufatmen kann man aber nur im Baugewerbe: Fahrzeuge, die im Baustellenverkehr für den Transport von Baumaterialien eingesetzt werden, werden von der Tachografenpflicht befreit, ebenso der Straßenbau.


Ab wann die Pläne in die Praxis umgesetzt werden sollen, ist noch nicht bekannt.

Handwerk und Politik in Deutschland sind sich einig. Ihr Ziel: Die Tachografenpflicht soll weiterhin erst für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen greifen. Dazu haben Handwerksvertreter Gespräche mit Verkehrsminister Peter Ramsauer geführt. Der hatte schon Ende Oktober bekundet: "Es geht darum, dass Handwerker, deren Haupttätigkeit nicht der Transport von Personen oder Gütern ist, keinen Fahrtenschreiber einbauen müssen."

Eine klare Position zu dem Thema bezieht auch Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks: "Viele Handwerker sind darauf angewiesen, dass der Radius – wie vom Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments beschlossen – auf 150 Kilometer heraufgesetzt wird. Innerhalb dieses Umkreises sollten Handwerksbetriebe von der Tachografenpflicht und damit von den erheblichen Bürokratielasten befreit werden."

Mit welchen Mitteln ein Handwerker versucht, die Tachografenpflicht zu umgehen, lesen Sie auf Seite 2.

Forderung: Ausnahme für das Handwerk

Für "den größten Schwachsinn aller Zeiten" hält Christoph Ehlers, dass seine fünf Mitarbeiter alle ihre Fahrten akribisch dokumentieren müssen. Denn sie sind keine hauptberuflichen Fahrer und unterliegen nicht der Fortbildungspflicht nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz. Wenn sie bei der Dokumentation Fehler machen, drohen dem Geschäftsführer der Ehlers GmbH in Gardelegen Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten.

Der SHK-Betrieb kümmert sich um Haus- und Heizungstechnik, Lüftung und sanitäre Anlagen in einem Umkreis von 300 Kilometern. "In keinem anderen Bereich hatte ich es jemals mit so viel Bürokratie zu tun", stöhnt Ehlers. Dabei versucht er schon, wo es nur geht, die Tachografenpflicht zu umgehen: Er lässt seinen Anhänger stehen und fährt Baustellen mehrmals an, um das Gewicht zu reduzieren.

Außerdem hat Ehlers seine Fahrzeugflotte verkleinert und aus einigen Transportern die Tachografen wieder ausgebaut. Die Kosten für die Anschaffung, den Einbau und die Datenauslesung sind zu hoch. "Diese Verordnung erschwert unsere Arbeit. Wissen die Entscheider in Brüssel überhaupt, was wir Handwerker tun?", schimpft Ehlers.

Matthias Wächter, Hauptgeschäftsführer des Baugewerbeverbandes Niedersachsen und Geschäftsführer des Verbandes des Tischlerhandwerks Niedersachsen-Bremen, gibt sich nach dem Gespräch mit Verkehrsminister Ramsauer optimistisch: "Die Regelung könnte auf Drängen aus Deutschland zurückgenommen werden."

Wächter meint: "Das Gesetz zielt auf das Speditionsgewerbe und trifft das Handwerk mit." Am besten wäre aus seiner Sicht eine generelle Ausnahme für das Handwerk, ohne räumliche und gewichtsmäßige Begrenzung. Denn alle Betriebe hätten ihre Geschäftsbereiche räumlich ausgedehnt, das sei in Zeiten des Internets ganz normal. "Aber das Vernünftige und Optimale ist politisch oft nicht durchsetzbar."


(bw)


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