Laut einer Entscheidung des Europäischen Parlaments soll die Pflicht zum Einbau eines digitalen Tachographen künftig auf Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen ausgeweitet werden. Für das Handwerk soll es allerdings Ausnahmen geben. Die Abgeordneten sprachen sich dafür aus, dass Handwerkerfahrzeuge nicht unter die Tachographenpflicht fallen, wenn
- sie eine zulässige Höchstmasse von 7,5 Tonnen nicht überschreiten und
- sie nur in einem Umkreis von 150 km vom Standort des Unternehmens benutzt werden.
Beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) kommt das Abstimmungsergebnis gut an: Durch eine Eingrenzung auf grenzüberschreitenden Warentransport und eine Ausnahme für den Werkverkehr sei das Handwerk weitestgehend von der Ausweitung der Tachographenpflicht ausgenommen, fasst ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke zusammen.
Besonders für Handwerker, die ihre Produkte und Dienstleistungen grenzüberschreitend anbieten, sei es eine gute Entscheidung. Schwannecke verwies darauf, dass viele Dachdecker, Bäcker und Tischler in den Grenzgebieten zu Polen, Frankreich und den Niederlanden auch jenseits der Grenze tätig sind. „Dafür brauchen sie pragmatische und realitätsnahe Lösungen“, betonte er.
Positiv sind aus Sicht des ZDH-Generalsekretärs auch die Ausnahmeregelungen für Baufahrzeuge. Für sie soll die Tachographenpflicht nicht gelten, wenn Betriebe die bis zu 44 Tonnen schweren Fahrzeuge nicht weiter als 100 Kilometer vom Firmensitz entfernt einsetzen.
Nach der Abstimmung im EU-Parlament muss nun der Europäische Rat Stellung beziehen.
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