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Teizeitanspruch beschlossen
Teilzeitanspruch beschlossen
Arbeitnehmer haben künftig einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag mit den Stimmen der Koalition verabschiedet.
Arbeitnehmer haben künftig einen gesetzlichen
Anspruch auf Teilzeitarbeit. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der
Bundesregierung hat der Bundestag mit den Stimmen der
Koalition verabschiedet. Befristete Arbeitsverträge dürfen künftig
ohne sachlichen Grund nur noch bei Neueinstellungen und für
Beschäftigte ab dem 58. Lebensjahr abgeschlossen werden. Sie sind wie
bisher auf zwei Jahre begrenzt.
«Wir müssen die Möglichkeit haben, dass fortschrittliche Familien
ihr Familienleben und ihr Erwerbsleben in Einklang bringen»,
begründete Olaf Scholz (SPD) den Anspruch auf Teilzeitarbeit.
Arbeitgeber können eine Verkürzung der Arbeitszeit nur aus
betrieblichen Gründen ablehnen. Die Bundesregierung erhofft sich von
dem Gesetz die Schaffung neuer Arbeitsplätze.
Die Union lehnte den Gesetzentwurf ab, weil er die Unternehmen
durch zusätzliche Reglementierungen und bürokratischen Aufwand
belaste. Das Gesetz entpuppe sich «bei näherem Hinsehen als Bremse
für Produktion und Beschäftigung», kritisierte Brigitte Baumeister
(CDU).