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Telefon-Verbot auch bei roter Ampel

Telefon-Verbot auch bei roter Ampel

Das von der Bundesregierung geplante Handy-Verbot während der Autofahrt wird voraussichtlich scharfe Einschränkungen enthalten.

Nach Informationen des Auto Club Europa (ACE) darf das Handy auch bei verkehrsbedingten Fahrtunterbrechungen nicht benutzt werden. Das bedeutet, dass zum Beispiel selbst im Stau, an einer geschlossenen Schranke oder beim Warten an einer roten Ampel nicht telefoniert werden darf. Verboten sollen ferner auch das Anwählen, die Versendung von Kurznachrichten (SMS) oder das Abrufen von Daten im Internet sein. Zudem soll untersagt werden, das Mobiltelefon während der Fahrt zwischen Kopf und Schulter einzuklemmen.

Aus einer dem ACE vorliegenden Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums geht hervor, dass Funkgeräte wie CB-Funk nicht vom geplanten Handy-Verbot betroffen sind. Auch das Telefonieren mittels Freisprecheinrichtung während der Fahrt bleibt weiter erlaubt, wird aus Gründen der Verkehrssicherheit jedoch nicht empfohlen.

Das Handy-Verbot werde voraussichtlich bis zum Ende des Jahres in Kraft treten.

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