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Ein Autofahrer hält am Steuer ein Handy, er benutzt es aber nicht.

Urteil

Telefonieren im Auto – Finger weg vom Handy!

Darf beim Telefonieren im Auto per Freisprechanlage das Telefon gleichzeitig in der Hand gehalten werden? Darüber musste jetzt ein Gericht entscheiden.

Während der Autofahrt mit dem Handy am Ohr zu telefonieren, ist verboten. Das Handy lediglich in der Hand zu halten nicht. Aber was ist, wenn ein Autofahrer über eine Freisprechanlage telefoniert und gleichzeitig das Handy in der Hand hält? Darüber hat jetzt das Berliner Kammergericht entschieden.

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Der Fall: Ein Autofahrer telefonierte während der Fahrt über eine Freisprechanlage. Da der Akku seines Handys jedoch zu heiß zu werden drohte, hielt er gleichzeitig das Telefon vor die Kühlung. Nur so habe er das Telefonat über die Freisprechanlage fortsetzen können, argumentierte er. Gegen das verhängte Bußgeld erhob er erfolglos Einspruch vor dem Amtsgericht Berlin. Gegen die Entscheidung legte der Autofahrer Berufung beim Berliner Kammergericht ein.

Das Urteil: Das Kammergericht wies die Berufung zurück und schloss sich der Sicht des Amtsgerichts an. Der Autofahrer habe gegen § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen. Demnach komme es nicht darauf an, ob das elektrische Gerät für die Benutzung grundsätzlich in der Hand gehalten werden muss. Entscheidend sei, ob es tatsächlich in der Hand gehalten wurde – wie im Fall dieses Autofahrers. Folglich hatte er nicht beide Hände für das Autofahren frei, sondern war mit einer Tätigkeit beschäftigt, die eine erhöhte Konzentration erforderte. § 23 Abs. 1a solle gerade die Fälle erfassen, in denen das Telefon in der Hand gehalten werde, obwohl es nicht nötig sei.

Berliner Kammergericht, Beschluss vom 13.02.2019, Az. 3 Ws (B) 50/19

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