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Unerlaubte Anrufe

Telefonterror: So gehen Sie mit lästigen Werbeanrufern um

Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung reißen nicht ab. Seit einem Jahr gibt es zwar Geldstrafen, aber die zeigen nur wenig Wirkung. So können Sie sich gegen lästige Telefonwerber wehren.

Bevor das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung in Kraft trat, gingen bundesweit etwa 60.000 Beschwerden im Jahr bei den Verbraucherzentralen ein. Auch in diesem Jahr ist die Flut von Beschwerden nicht weniger geworden. Das hat eine Umfrage der Verbraucherzentrale Hessen ergeben.

So sollten Sie reagieren, wenn Sie ein unerlaubter Telefonwerber anruft:

1. Sofort auflegen
Das Beste ist, Sie legen sofort auf, wenn jemand Sie mit Werbeanrufen belästigt. Vom Gebrauch von Trillerpfeifen zur Abschreckung des Anrufers wird abgeraten, da es Ohrschäden auslösen kann.

2. Niemals Kontodaten verraten
Sollten Sie sich doch in ein Gespräch herein ziehen lassen, verraten Sie auf keinen Fall Ihre Kontodaten oder andere persönliche Details. "Nein"-Antworten sollten über "Ja"-Antworten dominieren: Denn schon das "Ja" auf die harmlosesten Fragen können Betrüger als Zustimmung zum Vertrag auslegen.

3. Rechnungen nicht ignorieren, aber auch nicht bezahlen
Wer trotzdem eine Rechnung bekommt, sollte Sie auf keinen Fall bezahlen. Unbeachtet lassen, sollten Sie sie trotzdem nicht. Denn manche Firmen schalten dann trotz ihrer schwachen Rechtsposition Inkassofirmen ein. Holen Sie sich in diesem Fall sicherheitshalber juristischen Rat ein!

4. Widerspruch einlegen
Gegen unberechtigte Forderungen sollten Sie auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Zusätzlich sollten Sie darauf bestehen, dass kein Vertrag und keinerlei Geschäft mit dem Telefonwerber zustande gekommen ist.

5. Unerlaubte Anrufe melden
Rufen Sie Telefonwerber unerwünscht mehrfach an, sollten Sie das einer Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe melden. Sie kann dann weitere Schritte gegen die Anrufer einleiten.

Die Verbraucherzentrale hat jetzt Forderungen aufgestellt, um die Telefonwerber gezielter und wirksamer zu bestrafen. Diese Forderungen sind:

  • Ein Vertrag, der mit einem unerlaubten Telefonwerber geschlossen wird, darf nur dann wirksam werden, wenn der Verbraucher ihn zumindest in Textform bestätigt hat.
  • Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) muss klargestellt werden, dass eine ausdrückliche Einwilligung zur Telefonwerbung von Verbrauchern nur dann vorliegt, wenn sie gesondert erfolgt und deutlich hervorgehoben ist. Eine Bestätigung in Textform sollte es dazu vorab geben.
  • Die angedrohten Geldbußen sollten erhöhnt werden. Verstöße gegen Unterlassungsurteile können mir bis zu 250.000 Euro geahndet werden (§ 890 ZPO)
  • Die Gewerbeordnung sollte verschärft werden: Es müsste eine Ergänzung geben, die besagt, dass eine Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden anzunehmen ist, wenn dieser wiederholt gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstoßen hat.

Welche Arten von unerlaubter Telefonwerbung es gibt, lesen Sie auf der nächsten Seite

Beispiele für unerlaubte Telefonwerbung

Vorsicht: Von Gewinnspielwerbung bis Anruf-Vortäuschung. Diese Beispiele führt die Verbraucherzentrale Hessen an.

Gewinnspiel- und Lotteriewerbung
Die Anrufer bieten an, Sie in Listen für Gewinnspiele einzutragen. Vorsicht: Dabei wollen Sie Kontonummer und Bankleitzahl wissen, um anschließend jeden Monat Geld von Ihrem Konto abzubuchen. Manchmal behaupten die Anrufer auch, dass ein Vertragsverhältnis besteht und fragt Sie, ob sie es ändern oder verlängern wollen. Angeblich schon vorliegende Bankdaten werden dann auch abgefragt. Besonders dreist: Manche Telefonwerber geben sich als Verbraucherschützer aus, die Sie vor lästiger Werbung bewahren wollen.

Zeitschriftenwerbung
Auch Abos von Zeitschriften werden von Telefonwerbern vertrieben. Verlagshäuser nutzen das Telefon genauso als Werbung wie Kooperationspartner von privaten Fernsehsendern. Vorsicht auch hier vor ungewünschten mündlichen Vertragsabschlüsssen.

Telekommunikations- und Internetdienstleister
Anbieter wie Primacall, klarmobil und Unity Media sind der Verbraucherzentrale gemeldet worden. Es handelt sich dabei um Anrufer, die Ihnen Informationsmaterial schicken wollen. Sobald Sie zustimmen, schicken sie Ihnen Vertragsbestätigungen.

Predictive Dialer
Erst seit Inkrafttreten des Gesetzes im August 2009 werden so genannte predictive dialer eingesetzt. Mehrere Verbraucher werden somit angewählt, aber nur der zuerst Abhebende hat eine Verbindung. Alle anderen hören das Klingeln und haben beim Abheben keine Verbindung. Das Klingeln und das Vortäuschen eines Anrufs werden hier als Belästigung gesehen. Wermutstropfen: Anrufe von Predictive Dialern können bisher nicht mit Bußgeldern belegt werden.

(ja)


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