95 Prozent der Handwerksunternehmer erhalten regelmäßig Werbeanrufe. Ein Drittel sogar mehr als sechs pro Woche. Dies ergibt die aktuelle handwerk.com-Umfrage.
Dabei sind ungebetene Anrufe von Werbern seit 2004 verboten. Nur wenn der Kunde sein Einverständnis zur Nutzung seiner Daten, wie beispielsweise der Telefonnummer, gegeben hat, dürfen diese zu Werbezwecken genutzt werden. Das zumindest besagt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Dass sich scheinbar nicht alle an dieses Gesetz halten, zeigt die handwerk.com-Umfrage: "Telefonwerbung: Wie viele Anrufe erhalten Sie jede Woche?" Nur fünf Prozent der Umfrageteilnehmer wird von den lästigen Anrufen verschont. 77 Prozent der Handwerker erhalten mindestens drei Werbeanrufe pro Woche. 32 Prozent davon sogar mehr als sechs.
Das Umfrageergebnis scheint die Verbreitung des "cold calling", wie unerbetene Werbeanrufe mit Überraschungseffekt genannt werden, widerzuspiegeln. Eine Umfrage der Verbraucherzentralen kommt zu einem ähnlichen Ergebnis: 95 Prozent der 3500 Teilnehmer gaben an, sich durch unerwünschte Werbung belästigt zu fühlen.
Ein dauerhafter Schutz vor unerwünschter Werbung ist kaum möglich. Trotzdem sollten Sie sich gegen jeden Anruf wehren. Wie das geht, erläutert die Verbraucherzentrale Niedersachsen:
Stellen Sie auf die erste Frage des Werbers sofort folgende Gegenfragen:
Mit wem spreche ich bitte? Wie ist ihr Name?
Für welches Unternehmen rufen Sie an?
Was ist der Grund Ihres Anrufes?
Dann sollten Sie laut Verbraucherzentrale darauf hinweisen, dass der Anruf unerwünscht ist. Außerdem sollten Sie den Anrufer auffordern, Ihre gespeicherten persönlichen Daten umgehend zu löschen. Liegt dem Unternehmen kein Einverständnis zur Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken vor, können Sie dem Anrufer mit einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren drohen und sich eine Unterlassungsklage vorbehalten. Am Ende des Gesprächs sollten Sie sich Datum und Uhrzeit notieren.
Kommen Sie damit nicht weiter, kan es sinnvoll sein, die Verbraucherzentrale zu informieren. Diese kann gegen die Firmen wettbewerbsrechtlich vorgehen wenn es sein muss auch gerichtlich.
Weitere Informationen beim Bundesverband der Verbraucherzentralen und bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen.