Der Fall: Eine alte, kinderlose Frau mit Millionenvermögen geht zum Notar und macht ihr Testament. Im Erbvertrag setzt sie ihren langjährigen Steuerberater als alleinigen Erben ein. Ein Jahr später stirbt die Frau.
Daraufhin beantragt der Steuerberater den Erbschein, doch den stellt das Gericht nicht aus. Stattdessen gibt es ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag. Der Sachverständige befragt eine Vielzahl von Zeugen, darunter auch Notare und Ärzte. Ergebnis: Die verstorbene Dame war aufgrund wahnhafter Störungen nicht in der Lage, wirksam zu testieren. Knapp sechs Jahre nach dem Tod der Frau entscheidet das Landgericht schließlich, dass der Steuerberater nicht erbt. Dann landet der Fall vor dem Oberlandesgericht Celle.
Das Urteil: Ein durch ein Testament eingesetzter Erbe trägt das Risiko, dass das Testament unwirksam war, stellte das Oberlandesgericht Celle in dem Rechtsstreit klar. Ein Erblasser sei zwar unabhängig vom Alter als testierfähig anzusehen. Stelle sich jedoch heraus, dass er etwa aufgrund einer geistigen Erkrankung beim Erstellen des Testaments nicht testierfähig war, muss der vermeintliche Erbe alle Nachlassgegenstände an die gesetzlichen Erben herausgeben. Dem Gericht zufolge kann das auch noch „viele Jahre nach dem Erbfall“ passieren. (Az.: 6 U 2/22)
Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos zum Thema Recht verpassen? Dann abonnieren Sie hier den handwerk.com-Newsletter. Jetzt hier anmelden!
Auch interessant: