Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Teure Mini-Jobs

Teure Mini-Jobs

Pauschalabgaben für Mini-Jobber kommen den Betrieben künftig teurer zu stehen.

Pauschalabgaben für

Mini-Jobber kommen den Betrieben künftig teurer zu stehen.

Das Bundeskabinett hat in seiner Klausurtagung in Genshagen entschieden, die Pauschalabgaben für geringfügige Beschäftigung im gewerblichen Bereich von bisher 25 auf insgesamt 30 Prozent zu erhöhen. Damit kommt auf die Unternehmer eine nicht zu unterschätzende Mehrbelastung zu.

Ein 400-Euro-Job kostet sie demnächst 520 statt 500 Euro. Zusammen mit weiteren Einsparungen sollen die Sozialversicherungen jährlich um eine Milliarde Euro entlastet werden.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) lehnt die Anhebung entschieden ab. Sie bedeute eine massive Lohnkostensteigerung und führe zu einem Arbeitsplatzabbau im Niedriglohnbereich.

Zudem befürchtet der ZDH ein erneutes Aufflammen von Schwarzarbeit. Mit der Entscheidung würden erneut Bedürfnisse des Haushalts über arbeitspolitische Belange gestellt. Ein ministerielles Arbeitspapier für ein Gesetz sieht die Anhebung bereits zum 1. Juli 2006 vor.

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Vier Wochen Erholungsurlaub stehen auch Minijobbern mindestens zu.

Personal

So berechnen Sie den Urlaub für Ihre Minijobber

Auch Minijobbern stehen bezahlte Urlaubstage zu. Doch wie viele es pro Monat sind, hängt vom individuellen Vertrag und den Urlaubsregeln im Betrieb ab.

    • Personal
Euro-Schein und Euro-Münzen mit Werkzeug

Arbeitsrecht

Minijob auf Abruf: wöchentliche Arbeitszeit festlegen

Wer seine Minijobber auf Abruf beschäftigt, sollte eine wöchentliche Arbeitszeit vertraglich festschreiben. Sonst droht die Sozialversicherungspflicht.

    • Personal, Recht

handwerk.com-Quiz zu Minijobs

Minijobs und Recht: Wie gut kennen Sie sich aus?

Ob Arbeitszeit, Urlaub oder Verdienstgrenze – bei Minijobs müssen Arbeitgeber einige Besonderheiten im Blick haben. Ist Ihr Wissen auf dem aktuellen Stand?

    • Panorama, Recht, Arbeitsrecht
Darf es auch mal mehr sein? Bei Minijobbern darf die monatliche Arbeitszeit und damit der Verdienst schwanken.

Personal

Was tun, wenn der Minijobber zu viel verdient?

Für Minijobs gelten festen Grenzen: Mehr als 538 Euro monatlich dürfen nicht gezahlt werden, sonst gilt die Versicherungspflicht. Doch es gibt zwei Ausnahmen.

    • Personal, Politik und Gesellschaft, Recht, Arbeitsrecht