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Teure Schwarzarbeiter

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Wer trägt die Kosten, wenn ausländische Schwarzarbeiter abgeschoben werden müssen? „Der Auftraggeber“, hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.

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03.06.2005

Teure Schwarzarbeiter

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Wer trägt die Kosten, wenn ausländische Schwarzarbeiter abgeschoben werden müssen? „Der Auftraggeber“, hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.

Wer trägt die Kosten, wenn ausländische Schwarzarbeiter abgeschoben werden müssen? Der Auftraggeber, hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.

Im konkreten Fall muss eine Hausbesitzerin aus dem Westerwaldkreis für Haft, Passersatzbeschaffung und Transporte eines moldawischen Staatsangehörigen insgesamt 3.650 Euro bezahlen.

Nach dem Ausländerrecht haftet derjenige für die Kosten der Abschiebung, der einen Ausländer ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt. Eine Beschäftigung liegt bereits vor, wenn ohne Arbeitsvertrag irgendeine fremdbestimmte Arbeitsleistung von kurzer Dauer für einen geldwerten Vorteil erbracht wird.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Moldawier Maler- und Tapezierarbeiten durchgeführt und dafür Sachwerte erhalten habe.

3 K 2111/04.KO

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