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Kraftfahrzeugsteuer

Teure Überraschung

Mit dem Kfz-Steuerbescheid 2006 wird es ein böses Erwachen geben. Zahlreiche Unternehmer müssen mit einer Nachzahlung über mehrere tausend Euro rechnen. Noch ist Zeit für Gegenmaßnahmen.

von Heiner Siefken

Sie wussten nicht, dass eine neue Kfz-Besteuerung wirksam geworden ist? Damit sind Sie nicht allein. Seit Anfang Mai sind die neuen Regeln gültig, aber ihre Folgen haben sich noch nicht herumgesprochen. Negative Auswirkungen müssen vor allem Besitzer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen befürchten. In vielen Fällen wird nämlich nicht mehr das Gewicht, sondern wieder der Hubraum besteuert. Mit dem Kfz-Steuerbescheid 2006 dürfte die Änderung viele Unternehmer schmerzlich überraschen.

Gerade Unternehmer haben die alten Regeln zur Besteuerung von Geländewagen, Großraumlimousinen, Kleinbussen und Pickups genutzt, sagt Bernhard Köstler, Fachautor für Steuerfragen. Um in den Genuss der günstigen Gewichtsbesteuerung zu kommen, sind ihre Fahrzeuge extra auf mehr als 2,8 Tonnen aufgelastet worden. Wie sah die Auflastung in der Praxis aus? Manchmal genügte eine Änderung in den Papieren, häufig mussten aber auch die Dämpfer und Federn verstärkt werden, verdeutlicht Alexander Brede junior, Kfz-Mechanikermeister in Hannover.

Nach neuem Recht gilt die Gewichtsbesteuerung nur noch für Fahrzeuge, die von der Zulassungsstelle als Lkw eingestuft werden. Die Kriterien dafür erfüllen Autos, deren Hintersitze nebst Gurten dauerhaft entfernt wurden, die zwischen Fahrgast- und Laderaum eine Trennwand haben und bei denen die rückwärtigen Seitenfenster verblecht sind. Für alle anderen Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen gilt jetzt die Hubraumsteuer, sagt Köstler. Teilweise komme so das fünf- oder sogar sechsfache der bisherigen Steuerlast zusammen.

Fatal: Das Finanzamt setzt die höhere Steuer erst mit dem nächsten Kfz-Steuerbescheid im März 2006 fest zusammen mit den Nachzahlungen für 2005. Nicht eingeplante Kfz-Steuerzahlungen von mehreren tausend Euro sind in vielen Handwerksbetrieben nicht ausgeschlossen, warnt Köstler.

Seine Tipps:

Prüfen: Trifft Sie die Neuregelung? Wie wirkt sie sich finanziell aus? Diese Fragen beantwortet der Sachbearbeiter, der in Ihrem Finanzamt direkt für die Kfz-Steuer zuständig ist.

Ablasten: Sie haben Ihr Fahrzeug früher auflasten lassen? Dann sollten Sie eine Ablastung prüfen. Dadurch erhalten Sie eine neue Schlüsselnummer, die für die Hubraumbesteuerung maßgeblich ist. So sind Steuerersparnisse in Höhe von mehreren tausend Euro möglich.

Umbau: Können Sie ihr Fahrzeug nach den vorgegebenen Kriterien komplett zum Lkw umbauen lassen? Damit wäre die Gewichtsbesteuerung weiterhin sichergestellt.

Weitere Informationen zum Thema:

"Das riecht nach Willkür"

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