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Überwachung

Teure Videoaufnahmen im Betrieb

Die dauerhafte Kontrolle eines Arbeitsplatzes per Videokamera kann teuer werden. 7000 Euro Entschädigung für "verletzte Würde und Ehre" muss ein Unternehmen nun einer Mitarbeiterin zahlen.

7000 Euro Entschädigung hat das Landesarbeitsgericht Hessen einer Mitarbeiterin zugesprochen, weil sie längere Zeit im Blickfeld einer Videokamera arbeiten musste.

Der Arbeitgeber hatte gegenüber der Eingangstür des Büros der Mitarbeiterin eine Kamera angebracht. Mindestens fünf Monate lang hatte die Kamera nicht nur den Eingangsbereich, sondern auch den Arbeitsplatz der Mitarbeiterin im Visier. Die Angestellte fühlte sich dadurch in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt und forderte Schadenersatz.

Der Arbeitgeber hielt entgegen, dass die Kamera nicht dauerhaft in Betrieb gewesen sei. Zudem sollten die Videoaufnahmen der Sicherheit der Mitarbeiter dienen, da es bereits mehrfach zu Übergriffen auf Mitarbeiter gekommen sei.

Richter: "Ehre und Würde verletzt"
Die Richter stellten sich jedoch auf die Seite der Arbeitnehmerin. Die Videoaufnahmen seien ein unverhältnismäßiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiterin. Dabei sei es unerheblich, ob die Kamera ständig in Funktion gewesen sei. Schon die Unsicherheit darüber, ob die Kamera aufzeichne, habe die Mitarbeiterin einem ständigen Überwachungsdruck ausgesetzt, obwohl sie sich frühzeitig gegen die Installation der Videokamera gewandt hätte. Die Kamera hätte ausschließlich auf den Eingangsbereich des Büros gerichtet werden können. Die Höhe der Entschädigung begründeten die Richter mit der Schwere der Persönlichkeitsverletzung. Sie sei ein Ausgleich für die Verletzung der Würde und Ehre

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(jw)

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