"Lange Kreditlaufzeit und kurzfristige Liquidität sichern"
von Jörg Hagemann
"Finanzierungsmängel entstehen weniger dadurch, dass die Gründer aus mangelnder Information Förderprogramme nicht in Anspruch nehmen. Öffentliche Darlehen können eine Finanzierung in den Konditionen zwar optimal gestalten, die Nichtinanspruchnahme führt aber in den wenigsten Fällen zu einer Existenzgefährdung durch zu hohe Zins- und Tilgungsleistungen.
Eine Gefährdung entsteht hier allerdings, wenn die Hausbanken für die Darlehen eine zu geringe Laufzeit vorsehen und die hohen Tilgungsraten nicht aufgebracht werden können. Bei einer Existenzgründung ist also insbesondere auf eine lange Laufzeit (zehn Jahre für das bewegliche Anlagevermögen) und auf tilgungsfreie Anfangsjahre zu achten. Bei öffentlicher Förderung ist beides grundsätzlich vorgesehen.
Gravierende Finanzierungsmängel entstehen dagegen, wenn beim Kauf eines Betriebes ein zu hoher Übernahmepreis vereinbart wird, der die Investition und damit den Kapitaldienst gefährlich aufbläht. Zur Einschätzung der Angemessenheit eines geforderten Firmenwertes sollte der Existenzgründer immer die Meinung des Kammerberaters einholen.
Finanzierungsmängel entstehen darüber hinaus beim kurzfristigen Finanzbedarf zur Finanzierung des Umsatzes. Aufträge im Handwerk sind meist sechs bis acht Wochen vom Unternehmer vorzufinanzieren. Das bedeutet, dass der Existenzgründer mit dem von der Hausbank häufig zu niedrig angesetzten Kontokorrentkredit nicht auskommt. Bei einer Ausweitung des Umsatzes sind dementsprechend mehr Material sowie höhere Personal- und Sachkosten vorzufinanzieren. Ohne entsprechende Erhöhung des Kontokorrentrahmens ist eine Umsatzausweitung also nicht möglich, es sei denn es können in seltenen Fälle Kundenanzahlungen in ausreichender Höhe vereinbart werden."
Jörg Hagemann ist Betriebsberater bei der Handwerkskammer Hannover. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten zählt die Betreuung von Existenzgründern. Kontakt: hagemann@hwk-hannover.de, Tel. (05 11) 3 48 59 62.