Neuwagenkauf im Internet findet auch in
Deutschland immer mehr Anhänger. Der
Vorteil für die Käufer: Die Preise lassen sich gut
vergleichen, und es werden Fahrzeuge zu günstigen EU-
Listenpreisen angeboten. Allerdings sollten Auto-Käufer im
Internet-Handel laut dem ADAC einige Vorsichtsmaßnahmen
beachten.
Seriöse Netzadressen sind an Merkmalen wie
Übersichtlichkeit, nutzerfreundliche Bedienung und sorgfältige
Aufklärung über Besonderheiten beim Kauf von EU-Importautos zu
erkennen. Bei (Re-)Importen entfallen auch die sonst in
Deutschland üblichen Überführungskosten.
Soll ein Kaufvertrag
geschlossen werden, geschieht das meist noch auf Papier. Doch:
Auch Online-Kaufverträge sind bindend, erklären die Juristen
des Clubs. Wichtig zu wissen ist, dass Anzahlungen vor der
Auslieferung des Wagens nicht üblich sind.
Serienausstattungen können innerhalb der EU variieren. Wichtige Punkte sollte man
daher bei der Bestellung schriftlich festhalten. Eine
Herstellergarantie für EU-Autos ist uneingeschränkt gültig,
wenn ein vom ausländischen Händler abgestempeltes Garantie-,
Kundendienst-, oder Wartungsheft vorliegt. Die Frist läuft ab
dem Tag, an dem der ausländische Vertragshändler das Auto
zulässt oder dem Vermittler übergibt. Ansprüche sind in der
Regel diesem Händler gegenüber nach dem jeweiligen Landesrecht
geltend zu machen. Tritt der Importeur als Zwischenhändler
auf, muss er Ansprüche mindestens sechs Monate lang erfüllen.
Aufgepasst: EU-Schnäppchen haben bisweilen andere
Abgasstandards und bergen darum Steuernachteile. Erst ab 1.
Januar 2001 ist die Abgas-Richtlinie Euro 3 für jede
Erstzulassung bindend.