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Gehaltsextras

Tips für clevere Unternehmer

Der Bäckermeister Sven Tören reagierte gelassen und mit viel Verständnis, als seine Gesellen mit einer Gehaltserhöhung an ihn herantraten. Zu lange schon hatte er sie finanziell an der kurzen Leine gehalten - und das wußte er genau. Um die Interessen seiner Arbeitnehmer und seine Zielsetzungen unter einen Hut zu bekommen, hat Sven Tören sich daraufhin intensiv mit dem Thema "Die optimale Gehaltszahlung" auseinandergesetzt und war erstaunt, wie man durch die geschickte Zusammensetzung des Gehalts eine Menge an Abgaben sparen und seinen Arbeitnehmern trotzdem einen kräftigen Motivationsschub geben kann. Das Zauberwort der Zukunft lautet "Gehaltsextras". Diese Extras, im Fachjargon auch als "fringe benefits" bezeichnet, werden anstelle der klassischen Gehaltserhöhung gewährt. Der Vorteil liegt auf der Hand: Der Arbeitgeber spart sich häufig den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, bei den Arbeitnehmern im Betrieb können Lohnsteuern amp; Co. gänzlich unter den Tisch fallen - die Gehaltserhöhung fließt bestenfalls brutto in den Geldbeutel.

Lesen Sie nun, welche Extras besonders motivierend und vor allem für beide Seiten finanziell äußerst lukrativ sind:

Kosten für den Kindergartenplatz: Hat Ihr Arbeitnehmer Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können Sie die Kosten für einen Kindergartenplatz, eine Tagesmutter oder andere Pflegepersonen übernehmen. Bei diesem Extra fallen weder Lohnsteuern noch Sozialversicherungsleistungen an (gilt jedoch nur, wenn das Kind oder die Kinder außerhalb ihrer Wohnung betreut werden). Sie sparen sich den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, können die übernommenen Kosten jedoch gleichzeitig gewinnmindernd als Betriebsausgaben abziehen.

Essenszuschuß: Ihre Arbeitnehmer wissen bestimmt auch ein Lied davon zu singen, wie teuer es sein kann, jeden Tag zum Mittagessen in die Kantine oder in ein Restaurant zu gehen. Sie können auch hier Abhilfe schaffen. Motivieren Sie, indem Sie anstelle der klassischen Gehaltserhöhung einen täglichen Essenszuschuß zum Mittagessen gewähren. Beträgt die Zuwendung nur 4,70 Mark je Tag, fallen Steuern und Sozialabgaben unter den Tisch. Der Arbeitnehmer spart im Monat etwa 100 Mark, und Sie sparen sich die eine oder andere Abgabe.

Fortbildung: Haben Sie einen Kandidaten im Auge, der für höhere Aufgaben in Ihrem Betrieb geschaffen ist, so fördern Sie ihn. Bieten Sie ihm anstelle einer Gehaltserhöhung, die in der Regel zu 50 Prozent den öffentlichen Kassen zum Opfer fällt, die Übernahme sämtlicher Fortbildungskosten. Auch hier müssen keine Steuern und Sozialabgaben geleistet werden.

Belegschaftsrabatte: Sie können Ihren Mitarbeitern Waren und Dienstleistungen Ihres Betriebes verbilligt überlassen. Bis zu einem Betrag von 2.400 Mark im Jahr fallen für diesen finanziellen Vorteil weder Steuern noch Sozialabgaben an. Es handelt sich bei diesem Freibetrag übrigens um einen Jahresbetrag. Das heißt, selbst wenn einer Ihrer Arbeitnehmer nur einen Tag im Jahr für Sie gearbeitet hat, können sie ihm diesen Rabatt gewähren.

Darlehen: Ist einer Ihrer Gesellen in finanziellen Nöten, können Sie ihm anstelle einer Gehaltserhöhung, die ja meist nur noch zur Hälfte in seinem Geldbeutel ankommt, eine kräftige Finanzspritze geben. Bei Darlehensbeträgen von bis zu 5.000 Mark müssen Sie keine Zinsen verlangen. Das Darlehen bleibt unversteuert und Sie sind nicht zur Abführung von Sozialabgaben verpflichtet. Überschreitet die Darlehenssumme den Betrag von 5.000 Mark, so muß sie mit sechs Prozent verzinst werden. Fehlt die Verzinsung, ist hierfür ein Geldwerter Vorteil zu versteuern. Hier fallen allerdings sämtliche Lohnnebenkosten an.

Rechenbeispiel:

Einer Ihrer Arbeitnehmer (verheiratet, Steuerklasse III, ein Kind) verdient 5.800 Mark (brutto) im Monat. Sie sagen Ihm eine satte Gehaltserhöhung von 500 Mark zu. Diese splitten Sie wie folgt auf:

Grundgehalt

5.800 DM

Fahrtkostenzuschuß

100 DM

Zuschuß für Kindergartenplatz

116 DM

Zahlung in die Direktversicherung

284 DM

Nettogehalt

3.780 DM

zzgl. Extras

500 DM

monatliches Netto

4.280 DM

Ohne Extras müßte der Arbeitnehmer sage und schreibe 6.948 Mark (brutto) verdienen, um auf den Nettobetrag von 4.280 Mark zu kommen. Sie müßten als Arbeitgeber sogar noch die Sozialabgaben aufschlagen. Wer viele Arbeitnehmer beschäftigt, kann also bei geschickter Gehaltszusammensetzung zigtausend Mark an Lohnnebenkosten im Jahr einsparen.

Unser Steuerexperte Bernhard Köstler hat zu diesem Thema ein leicht verständliches Taschenbuch mit dem Titel "Gehaltserhöhung vom Finanzamt" geschrieben. Geben Sie dieses Buch vor der Gehaltsverhandlung Ihren Arbeitnehmern, damit diese sich die für Sie relevanten Extras oder Alternativen aussuchen können. Sie sparen auf jeden Fall bares Geld!

Bernhard Köstler/Ralf J. Bombita: Gehaltserhöhung vom Finanzamt. wrs Verlag 1999, 150 Seiten, 29,80 Mark, ISBN 3-80 92-13 61-6. Wer möchte, kann sich das Buch auch beim Verlag direkt bestellen: Tel. 0 89/8 95 17-288, Fax: 0 89/8 95 17-250.

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