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Tod durch defekte Heizung

Eine von zwei Handwerkern fehlerhaft reparierte Gasheizung könnte das Todesurteil der 63-jährigen Frau gewesen sein. Jetzt müssen sich die Heizungsbauer vor Gericht verantworten.

Die Hausfrau war am 15. Februar 2007 in ihrer Wohnung tot aufgefunden worden. Die Polizei und die Angehörigen seien sofort von einem Zusammenhang zwischen dem Tod der Frau und der offensichtlich defekten Heizung ausgegangen.

Wie das Internetportal suedkurier.de

berichtet, waren die beiden Handwerker, die kurz vor dem Tod der Dame die Heizung gewartet hatten, bereits im Sommer zu jeweils 150 Tagessätzen verurteilt worden.

Vor Gericht ging es auch um die Sorgfaltspflicht der Handwerker aus Waldshut-Tiengen im Schwarzwald. Mit der Gasheizung der Frau habe es in den vergangenen Jahren wiederholt Probleme gegeben. Diese hätten dem betreuenden Fachbetrieb bekannt gewesen sein müssen. Dieser habe einen Subunternehmer beauftragt, dem er riet, die defekten Entlüftungsrohre mit einem Klebeband zu fixieren, heißt es.

Offensichtlich sind diese Informationen bei den ausführenden Handwerkern nicht angekommen. Eine Abgasmessung nach der Reparatur sei ebenfalls nicht vorgenommen worden, weil der Akku des Prüfgerätes leer war. Der Subunternehmer, ebenfalls Heizungsbaumeister, habe diese Prüfung auch nicht nachgeholt, schreibt das Internetportal.

Tatsächlich könnte die Frau an den ausströmenden Gasen gestorben sein: Denn in ihrem Blut fanden die Gerichtsmediziner eine hohe Konzentration an Kohlenmonoxid. Ein weiterer Gerichtstermin ist angesetzt.

(ja)

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