Rürup sind besonders unter Selbstständigen eine beliebte Form der Altersvorsorge, da sie Steuervorteile bietet. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat nun jedoch gegen den Versicherer Aspecta Klage beim Landgericht Köln eingereicht. Damit wolle sie erreichen, dass die "Beitragsfreistellungsklausel" in den Rürup-Verträgen nicht mehr verwendet wird. Das Verfahren habe grundsätzliche Bedeutung für die gesamte Versicherungsbranche, da sich ähnliche Klauseln in "nahezu allen sogenannten Rürup-Verträgen" fänden.
Gerade für Existenzgründer sei das Risiko hoch: Sie müssten damit rechnen, dass in den ersten Berufsjahren Einkommensschwankungen auftreten. Rürup-Kunden, die ihre Altersvorsorge dann "auf Eis" legen, erlebten eine böse Überraschung.
Die Verbraucherschützer raten: "Bloß die Finger weg von Rürup-Verträgen! Auch eventuelle Steuervorteile wiegen das hohe Risiko des Totalverlustes nicht auf".
(jw)