Steuerfalle in der Betriebsprüfung
Trinkgelder im Visier der Betriebsprüfer
Chefs müssen Trinkgelder verbuchen. Sonst drohen Nachzahlungen und Strafe. Denn auf Trinkgelder achten Betriebsprüfer derzeit ganz genau.
Steuerfalle in der Betriebsprüfung
Chefs müssen Trinkgelder verbuchen. Sonst drohen Nachzahlungen und Strafe. Denn auf Trinkgelder achten Betriebsprüfer derzeit ganz genau.
Arbeitnehmer müssen Trinkgelder versteuern
In bestimmten Branchen gehört das "zusätzliche Einkommen" zur Tagesordnung. Steuerfrei sind allerdings nur 2.400 Mark im Jahr. Um sich abzusichern, sollten Arbeitgeber daher eine monatliche "Trinkgelderklärung" von den Angestellten unterschreiben lassen.
Während der Corona-Pandemie gibt es weniger Betriebsprüfungen. Dennoch müssen kleinere Betriebe aufpassen, sonst fließt vielleicht der halbe Jahresgewinn in die Nachzahlung.
Steuerbonus sorgt für zusätzliche Prüfungen
Angst vor der Betriebsprüfung? Rein statistisch haben Sie dazu eigentlich keinen Grund. Ganz praktisch sieht die Sache allerdings anders aus: Ungeprüft bleibt heute keine Steuerklärung mehr. Handwerker hat der Fiskus dabei besonders auf dem Kicker!
Wer Bargeld hat, hat Sorgen - zumindest mit den Betriebsprüfern des Finanzamtes. Per Fragebogen erkunden sie die Umsätze bargeldintensiver Branche. Das kann richtig teuer werden.