Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Urteil

Trotz Kündigung Anspruch auf Weihnachtsgeld

Weihnachtsgeld steht einem Mitarbeiter auch dann zu, wenn Sie das Arbeitsverhältnis bereits fristgerecht beendet haben. Mit einer Klausel im Arbeitsvertrag lässt sich die Zahlung von Weihnachtsgeld bei einem gekündigten Arbeitsverhältnis nicht generell ausschließen.

Über die Frage, ob ein gekündigter Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Weihnachtsgeld behält, hatte das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG) zu befinden. In dem Fall hatte der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag festgehalten, dass der Mitarbeiterin kein Weihnachtsgeld zustehe, "wenn sich das Anstellungsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung in gekündigtem Zustand befindet". Als der Chef die Mitarbeiterin betriebsbedingt zum Jahresende entließ, zahlte er folglich auch keine Gratifikation.

Wie das zuständige Gericht entschieden hat, lesen Sie auf der nächsten Seite.

Doch vor dem LAG kam er damit nicht durch: Die Richter sprachen der Mitarbeiterin das Weihnachtsgeld zu. Ihre Begründung: Die Klausel im Arbeitsvertrag sei zu allgemein gehalten und benachteilige die Arbeitnehmerin unangemessen. Insbesondere beanstandeten die Richter, dass im Arbeitsvertrag nicht unterschieden sei, ob der Arbeitnehmer selbst gekündigt habe oder die Kündigung vom Arbeitgeber ausgehe.

Wenn der Arbeitnehmer keinen Einfluss darauf nehmen könne, ob er das Weihnachtsgeld bekommt oder nicht, sei dies eine unangemessene Benachteiligung.

(bw)

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Wie kann überprüft werden, ob Betriebe die Wegezeitentschädigung zahlen? „Das kann nur der Zoll“, sagt ein Rechtsanwalt.

Politik und Gesellschaft

Wegezeitentschädigung: Antworten auf 8 Leser-Fragen

Wer kontrolliert die Wegezeitentschädigung? Müssen Arbeitsverträge jetzt geändert werden? Und wann wird der Verpflegungszuschuss fällig? Hier sind Antworten.

    • Politik und Gesellschaft
Frust entsteht bei engagierten Mitarbeitenden, die ihre Ideen nicht einbringen können.

Personal

Mit diesen drei Fragen knacken Sie frustrierte Mitarbeiter

Wenn das Team mauert oder Mitarbeitende innerlich gekündigt haben, kann das den Betrieb in Schieflage bringen. Drei Fragen, mit denen Sie wieder ins Gespräch kommen.

    • Personal, Personalführung, Psychologie
Wer bei sichtbaren Gefahren im Treppenhaus zu Schaden kommt, muss nicht zwingend Schmerzensgeld erhalten.

Arbeitsunfall

Sturz wegen Löchern im Malervlies: Anspruch auf Schmerzensgeld?

Trotz Warnung ignoriert ein Angestellter den Hinweis auf eine Gefahr im Treppenhaus und stürzt. Ein Gericht musste jetzt entscheiden, ob ihm eine Entschädigung zusteht.

    • Recht
Nur rumsitzen und nichts tun? Nicht immer können Dachdecker-Azubis schon alle Arbeiten erledigen.

Streit um Rechnung

Kundin will Azubi-Lohn nicht zahlen – Chefin „kündigt“ ihr

Diese Dachdeckermeisterin steht hinter ihrem Azubi: Als eine Kundin seinen Stundenlohn nicht zahlen will, beendet sie die Zusammenarbeit – und erntet Zuspruch von Kollegen.

    • Personal