Schlüsselfertig bauen oder kaufen? Der Preisvergleich ist oft kompliziert, weil bei der Kalkulation der Baukosten leicht Posten durchrutschen. Nur 50 Prozent der Gesamtkosten eines Einfamilienhauses sind Baukosten, weitere 25 Prozent Grundstückkosten, so die Faustformel der Landesbausparkassen. Die Baunebenkosten schlagen mit 13 Prozent zu Buche, Erwerb und Erschließung mit sechs Prozent, ebenso die Außenanlagen. 2504 Mark kostet jeder neu gebaute Quadratmeter Wohnfläche im Bundesdurchschnitt. Im Norden der Republik ist Bauen günstiger: Die Kosten liegen nach Angaben des Statistischen Bundesamts um zwölf bis 20 Prozent niedriger.
Überblick über anstehende Kosten
Grundstück: Abbruch vorhandener Gebäude, Sicherung oder Rodung von Bäumen und Sträuchern; Erschliessung: Erwerb von Anteilen an öffentlichen Straßen oder Grünflächen, Verlegung von Anschlüssen an Kanalisation, Wasser- und Gasnetz, Telefon- und Kabelanschluss; Grundstücksnebenkosten: Baugrund-Gutachten, Altlastenanalyse, Vermessungskosten der Einzel- und Gemeinschaftsgrundstücke, Anlage der Grundbücher, Eintragung notwendiger Baulasten und Dienstbarkeiten;
Baukosten: Kosten für Baustelleneinrichtung, Herstellung der Baugrube, An- und Abfahrten von Erdaushub, Bereitstellung von Baustrom und Wasser, Schuttcontainern und Toiletten, Wasserhaltung, Drainage, Zufahrtsbefestigung für Baufahrzeuge, Herrichtung eines Kranaufstellplatzes, Bauheizung;
Aussenanlagen: Planung und Bau gemeinschaftlicher Wege, Grün- oder Parkflächen, Zufahrten, Garagen;
Baunebenkosten: Honorare für Architekten, Statiker, Ingenieure, Einholung der Genehmigungen und des Bauantrages samt Gebühren, Berechnung des Wärmeschutznachweises, Einmessung des Gebäudes, Eintragung in das Liegenschaftskataster, Bauherrenhaftpflicht-, Bauwesen-, Rohbau- und Feuerversicherung;
Finanzierungsformalitäten: Zusammenstellung der Beleihungsunterlagen für die Banken, Aufbereitung der grundstücksbezogenen Finanzierungs- und Grundpfandrechtsunterlagen in den Einzelgrundbüchern, Abstimmung mit Notar, Grundbuchamt und Finanzierungsstellen, Klärung und Abwicklung von Anträgen zur öffentlichen Förderung, Fortschreibung der Einheitswerte mit fachgerechtem Ausfüllen der Vordrucke für das Finanzamt;
Garantien und Sicherheiten: Gilt die fünfjährige Gewährleistung entsprechend dem BGB und die Sicherstellung der Kaufpreiszahlung gemäß Makler- und Bauträgerverordnung? Wer kommt für die Erarbeitung von Gemeinschaftsordnungen auf?
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