Die Überbrückungshilfe II soll Unternehmen helfen, „die durch behördliche Anordnungen oder Hygiene- und Abstandsregeln weiter geschlossen sind oder nur mit halber Kraft fahren können“, sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Die Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de stehe nun bereit. Mittelständler aller Branchen erhielten mit der Überbrückungshilfe II „direkte Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten, die nicht zurückgezahlt werden müssen“.
Die Bedingungen für die Zuschüsse seien erleichtert worden. So sei die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal 15.000 Euro gestrichen worden. Unternehmen, deren Umsatz um 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr eingebrochen ist, könnten nun auch Überbrückungshilfe beantragen.
Altmaier betonte, dass die Bundesregierung derzeit daran arbeitet, „die Hilfen auch über den Dezember 2020 hinaus zu verlängern“. Mit Blick auf steigende Infektionszahlen in der Corona-Krise, seien nun beispielsweise auch die Anschaffung von Außenzelten oder Wärmestrahlern förderfähig, um den Geschäftsbetrieb temporär in die Außenbereiche zu verlagern.
Die Antragstellung erfolge, wie gehabt, über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt), der das beantragende Unternehmen meist schon gut kenne. Durch die Vorprüfung könnten Anträge zügiger bearbeitet und die Hilfen schneller ausgezahlt werden. Die Bearbeitung und Auszahlung erfolge wiederum über die Bewilligungsstellen der Bundesländer.
Hier es geht zur Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
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