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Corona

Überbrückungshilfe wird verlängert, vereinfacht und ausgeweitet

Die Überbrückungshilfe wird bis Ende des Jahres verlängert. Zudem werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Fördersätze steigen.

Die Corona-Überbrückungshilfe wird in den Monaten September bis Dezember 2020 fortgesetzt, darauf haben sich das Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium verständigt. Zudem wird die Antragstellung vereinfacht und die Zugangsbedingungen geändert.

Zur Antragstellung berechtigt sind Betriebe die entweder

  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei aufeinanderfolgenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber dem jeweiligen Vorjahreszeitraum hatten oder
  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.

Die Fördersätze werden erhöht:

  • 90 Prozent der Fixkosten (bisher 80 Prozent) bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
  • 60 Prozent der Fixkosten (bisher 50 Prozent) bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent und
  • 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent (bisher mehr als 40 Prozent).

Zudem gibt es folgende Änderungen:

  • Die KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 beziehungsweise 15.000 Euro werden gestrichen.
  • Die Personalkostenpauschale der förderfähigen Kosten wird von 10 Prozent auf 20 Prozent erhöht.
  • Bei der Schlussabrechnung sollen Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.

Das vollständig digitalisierte Verfahren bleibt erhalten. Die Antragsstellung läuft weiterhin über einen „prüfenden Dritten“, wie den Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt. Die Bearbeitung und Auszahlung erfolgt wie gehabt über die wie Bewilligungsstellen der Bundesländer.

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